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Die Stadt Heidelberg warnt aufgrund steigender Temperaturen und Trockenheit vor erhöhter Waldbrandgefahr. Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 ist das Grillen auf der Neckarwiese sowie an zugelassenen Grillplätzen und Feuerstellen verboten. Diese Regelung gilt auch an den städtischen Grillhütten in Handschuhsheim und Ziegelhausen, wo ab Stufe 5 nur noch Gasgrills erlaubt sind. Der kommunale Ordnungsdienst überwacht das Grillverbot und festgestellt Verstöße können mit Bußgeldern ab 55 Euro geahndet werden. Zudem ist das Verbrennen von Grünabfällen untersagt; Grünschnitt muss fachgerecht über die städtische Abfallentsorgung entsorgt werden. Bei Bränden ist es wichtig, sofort die Feuerwehr unter 112 zu alarmieren. Die städtischen Wälder bieten in der Regel Schutz vor großflächigen Feuer-Ausbreitungen aufgrund ihrer Struktur. Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahrenstufe sind auf der Website des Deutschen Wetterdienstes verfügbar.
Umweltschutz
Quelle -Vollständige Information
Grillplätze: Waldbrandgefahr beachten
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