/ via polizeibericht hd /
Heidelberg (ots)
Eine 57-jährige Kanufahrerin wollte am vergangenen Samstagabend an der Heidelberger Schlossbeleuchtung teilnehmen. Sie fiel der Wasserschutzpolizei bereits vor dem Feuerwerk auf, da sie in der vordersten Reihe der ankernden Sportboote so lag, dass sie sich mit ihrem Boot in der freizuhaltenden Fahrrinne befand. Den Anweisungen der Beamten, sich von dort zu entfernen kam sie nicht nach. Nach Ende des Feuerwerks setzte sie trotz voriger Lautsprecherdurchsage der Wasserschutzpolizei die Fahrt fort, obwohl die Schifffahrt für Sportboote noch gesperrt war, da dies aufgrund der Vielzahl an Fahrgastschiffen, welche ihre Liegeplätze nach Ende des Feuerwerks anliefen, noch zu gefährlich war. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sie sich weiter uneinsichtig. Auf die fehlende Nachtbezeichnung ihres Fahrzeugs und dass keine der drei an Bord befindlichen Personen Rettungswesten anhatte, entgegnete sie „wir können schwimmen“. Wenig später mussten alle drei von DLRG und Berufsfeuerwehr gerettet werden, nachdem das Kanu oberhalb der Alten Brücke gekentert war.
Die Bootsführerin muss nun mit einer Anzeige wegen Missachtung von Anweisungen der Polizei und eines Verstoßes gegen die Schifffahrtssperre rechnen.
Die Wasserschutzpolizei bittet an Veranstaltungen mit so hohem Verkehrsaufkommen nur teilzunehmen, wenn die hierfür verwendeten Fahrzeuge sicher beherrscht werden. Ebenso sollte eine korrekte Nachtbezeichnung geführt und den Anweisungen der Polizei zur Sicherheit alle auf dem Wasser befindlichen Personen eingehalten werden.