Beliebtes Förderprogramm: Rekordzahlen bei Anträgen für Balkonmodule, Dämmung & Co.
/ via Stadt Heidelberg /
Geld für Klimaschutzmaßnahmen / Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ wird angepasst
Über 2.000 Anträge in nur einem Jahr – so viele hat es seit dem Start im Jahr 1993 noch nicht gegeben. Damit kann das Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ der Stadt Heidelberg neue Rekordzahlen vorweisen. Die Förderung ist in der Vergangenheit immer wieder an den Stand der Technik angepasst worden. Grund für die jüngsten Beliebtheitswerte sind Steckersolargeräte, deren Anschaffung die Stadt seit Herbst 2022 fördert. Von den 2.000 Anträgen sind allein 1.660 auf das Konto der Balkonmodule gegangen.
Es ist eines der beliebtesten Förderprogramme. Hier gibt es Geldzuschüsse für Klimaschutz-Maßnahmen, genauer für folgende Förderbausteine: „Sanierungsmaßnahmen im Bestand“, „Nachhaltigen Neubau und Nachverdichtung“, „Gebäudebrüter und Fledermäuse“, „Photovoltaikanlagen“ und „Stromsparende Haushaltsgeräte“.
Solarausbau: Ziel des Heidelberger Klimaschutzaktionsplans in Sicht
Sehr erfolgreich ist außerdem der Solarausbau auf Heidelberger Dächern: Seit 1. Januar 2021 bezuschusst die Stadt Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden. Über 600 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 7,8 Megawatt wurden seitdem bewilligt. Mehr als die Hälfte davon sind bereits installiert. Derzeit sind in Heidelberg über 2.900 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 36,5 Megawatt in Betrieb (inklusive Steckersolargeräte). Ziel des Heidelberger Klimaschutzaktionsplans (www.heidelberg.de/masterplan100) von 2019 ist es, bis zum Jahr 2025 einen Ausbau um 25 Megawatt zu erreichen. Davon wurden 15,5 Megawatt bereits geschafft. Sollte im Jahr 2024 so viel ausgebaut werden wie 2023, könnte dieses Ziel erreicht werden.
Neuerungen des Förderprogramms „Rationelle Energieverwendung“ im Detail
Der Heidelberger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2024 mit großer Mehrheit bei einer Nein-Stimme erneut Änderungen des Förderprogramms beschlossen. Die neuen Richtlinien treten am 1. März 2024 in Kraft und sind bereits jetzt unter www.heidelberg.de/klimageld einsehbar.
- Balkon-Solarmodule: Die Förderung für Steckersolargeräte wird an die Marktpreise angepasst. Die sogenannten Balkonmodule werden seit Herbst 2022 über das Förderprogramm bezuschusst – aufgrund der einfachen Umsetzung und der hohen Fördersätze sind sie besonders beliebt. So wurden allein im September 2022 über 400 Anträge gestellt. Inzwischen hat die Antragsflut abgeebbt; dennoch wird derzeit immer noch im Durchschnitt ein Antrag pro Tag für ein Balkonmodul gestellt.
Auf dem Markt sind aktuell die Preise von Steckersolargeräten deutlich gesunken, deshalb wird die Fördersumme nun entsprechend angepasst. Die Fördersätze mit 50 Prozent der Kosten bleiben gleich, die maximalen Förderhöhen jedoch werden von 750 Euro auf 200 Euro gesenkt. Eingeführt wird außerdem eine zusätzliche Förderung für die Installation der Balkonmodule durch einen Fachbetrieb. Die Förderung dafür beträgt 50 Prozent der Kosten mit maximal 100 Euro. Für Heidelberg-Pass- und Heidelberg-Pass+-Besitzende werden weiterhin fast die vollen Kosten des Balkonmoduls von der Stadt übernommen: Es bleibt der Eigenanteil von 50 Euro, die maximale Förderhöhe wird auf 400 Euro gesenkt, für die Installation durch einen Fachbetrieb gibt es weitere 200 Euro.
- Stromsparende Haushaltsgeräte: Die Förderung für den Austausch von Altgeräten gegen neue, stromsparende Haushaltsgeräte fällt weg. Diese Förderung war im Jahr 2022 eingeführt worden und richtete sich an Inhaberinnen und Inhaber des Heidelberg-Passes und des Heidelberg-Passes+. Der Grund des Wegfalls: Die Nachfrage war hier zu gering und der Prüfaufwand für die Verwaltung zu hoch, sodass diese Maßnahme nicht weiter mitgetragen werden kann.
- „Sanierung im Bestand“: Für Sanierungsmaßnahmen im Bestand wird es weiterhin den Bonus zur Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) von 10 Prozent auf die förderfähigen Kosten geben. Lediglich Heizungsanlagen werden nicht weiter gefördert, da diese durch die neue Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz bereits sehr hoch bezuschusst werden.
Neu ist, dass der Antrag auf Förderung bereits nach Erhalt des Bewilligungsbescheids durch die KfW oder BAFA bei der Stadt Heidelberg eingereicht werden kann, um so die Fördermittel zu reservieren. Mit einem möglichst niederschwelligen Antragsverfahren will die Stadt den Forderungen von Energieberaterinnen und -beratern entgegenkommen und gleichzeitig die Planungssicherheit von Sanierungsprojekten unterstützen.
- Asbestdach- Sanierung und Dachstatik-Sanierung: Für die Asbestdach- Sanierung und Dachstatik-Sanierung mit anschließender Photovoltaikanlage ist die Höhe des Fördersatzes nun abhängig von der Größe der Photovoltaikanlage. Je größer die Anlage, desto höher die Förderung für die Asbestdachsanierung. Bisher hat die Stadt pro Quadratmeter 50 Euro bezuschusst, insgesamt maximal 50 Prozent der Sanierungskosten. Der neue Fördersatz beträgt 300 Euro pro Kilowattpeak (kWp), insgesamt maximal 50 Prozent der Sanierungskosten.
Hintergrund: Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“
Das Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“ existiert seit 1993. Ursprünglich bezog es sich auf Maßnahmen zur Wärmeeinsparung, sprich die Sanierung von Gebäuden. Das Programm wird seitdem kontinuierlich fortgeschrieben, erweitert und evaluiert. Insgesamt wurden bereits über 5.200 Anträge bewilligt, der Fördertopf beträgt 1,5 Millionen Euro im Jahr. Weitere Informationen gibt es online unter www.heidelberg.de/klimageld.