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Am 13. November 2025 hat der Heidelberger Gemeinderat eine neue Stellplatzsatzung beschlossen, die es ermöglicht, die Anzahl der vorgeschriebenen Pkw-Stellplätze bei Wohngebäuden zu reduzieren. Zuvor war dies nur für Gewerbeimmobilien möglich. Die Initiative zielt darauf ab, Flächen effizienter zu nutzen, nachhaltige Mobilität zu fördern und Baukosten zu senken.
Die Stellplatzbedarfsberechnung basiert auf der Landesbauordnung sowie der kommunalen Satzung und berücksichtigt Faktoren wie Nutzung, Größe des Bauvorhabens und die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Neu ist, dass die Anzahl der privat benötigten Stellplätze um 0,2 pro Wohneinheit gesenkt werden kann, wenn der Hauseingang bis zu 300 Meter von einer gut frequentierten Haltestelle entfernt ist. Zusätzlich kann eine weitere Reduzierung erfolgen, wenn Mobilitätsangebote wie Carsharing integriert sind.
Für gewerbliche Bauvorhaben besteht die Möglichkeit, einen Stellplatzablösebetrag zu leisten, wenn die Schaffung von Stellplätzen schwer realisierbar ist. Diese Erleichterungen fördern eine flexible Quartiersplanung und unterstützen eine zukunftsorientierte Mobilitätspolitik in Heidelberg.
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