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In Heidelberg müssen Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten, die 2010 Heizungsanlagen installiert haben, bis 2026 eine gesetzliche Überprüfung gemäß Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durchführen lassen. Diese Pflicht betrifft Heizungsanlagen, die Wasser als Wärmeträger nutzen, wie Gas- oder Öl-Heizungen. Anlagen, die vor Oktober 2009 installiert wurden, haben eine Übergangsfrist bis September 2027. Ausnahmen gelten für Heizungen mit intelligenter Gebäudeautomation und solche im Rahmen von Energiespar-Contractings.
Da Mehrfamilienhäuser in Heidelberg rund 30 % des Gebäudebestands ausmachen und 38 % des Wärmebedarfs verursachen, besteht hier großes Einsparpotenzial für Energie und CO₂-Emissionen. Bei der Überprüfung müssen Fachleute den Optimierungsbedarf feststellen; Eigentümer sind verpflichtet, etwaige Maßnahmen innerhalb eines Jahres umzusetzen. Die Stadt empfiehlt, die Prüfung frühzeitig zu organisieren und sie mit anderen Wartungsterminen zu kombinieren. Kenntnisse zu Optimierungen und Förderprogrammen bietet die städtische Energieberatung sowie das Informationsprogramm Zukunft Altbau.
Energieberatung
