Vorhabenliste: Stellungnahme zum Teilflächennutzungsplan Windenergie
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Danach wird der Planentwurf fertig gestellt, so dass die zweite Beteiligung der Öffentlichkeit, der Gemeinden und der Behörden nach Abs. 2 der §§ 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden kann. Abschließend ist der Plan durch die Verbandsversammlung festzustellen, wird zur Genehmigung an das Regierungspräsidium Karlsruhe übergeben und nach Genehmigung bekanntgemacht. Derzeit befindet sich der Regionalplan Windenergie des Verbandes Region Rhein-Neckar, als übergeordnete Planungsebene, noch in Bearbeitung. Das Inkrafttreten des Teilflächennutzungsplans Windenergie erfordert einen vorherigen Beschluss des Regionalplans Windenergie.