Kürzungen bei Modulberatungen in der Landwirtschaft
/ via baden-württemberg.de /
Aufgrund der hohen Nachfrage nach Modulberatungen in der Landwirtschaft sind Kürzungen der bisherigen Fördersätze erforderlich. Nur so kann das Land die geförderte Modulberatung weiterhin allen landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg anbieten.
In der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist die Nachfrage nach Modulberatung so hoch, dass das im GAP-Strategieplan vorgesehene Budget von 8,5 Millionen Euro pro Jahr deutlich überschritten wird. Um die geförderte Modulberatung weiterhin allen landwirtschaftlichen Betrieben in Baden-Württemberg anbieten und verlässlich finanzieren zu können, sind Kürzungen bei den Fördersätzen und die Einführung einer Obergrenze an förderfähigen Modulberatungen erforderlich.
Zukünftige Fördersätze
Die Fördersätze der Beratungsmodule werden zum 1. August 2024 wie folgt gesenkt:
- Module, die bisher mit 80 Prozent gefördert wurden, werden künftig mit 70 Prozent gefördert.
- Module, die bisher mit 100 Prozent gefördert wurden, werden künftig mit 85 Prozent gefördert.
Die neuen, abgesenkten Fördersätze gelten für alle Modulberatungsverträge, die ab dem 1. August 2024 abgeschlossen werden.
Maximal vier geförderte Modulberatungen im Jahr pro Unternehmen
Ein landwirtschaftliches Unternehmen kann künftig pro Jahr nicht mehr als vier Modulberatungsverträge gefördert bekommen. Relevant ist auch hier das Abschlussdatum des schriftlichen Beratungsvertrages. Verträge, die bis zum 31. Juli 2024 schriftlich abgeschlossen wurden, bleiben unberücksichtigt. Der erste relevante Zeitraum beginnt demnach am 1. August 2024 und endet am 31. Juli 2025. Vor allem landwirtschaftliche Betriebe, die Beratungsmodule bei unterschiedlichen Beratungsorganisationen buchen, müssen selbst darauf achten, dass sie die Obergrenze pro Jahr nicht überschreiten. Denn: Die fünfte Modulberatung pro Jahr (und mögliche weitere Beratungen) können nicht mehr gefördert werden.
Jan Potente
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