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Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität 2023

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/ via baden-württemberg.de /

Gegen organisierte Banden und Wirtschaftskriminelle geht Baden-Württemberg mit aller Härte vor und das mit Erfolg. Bei den Phänomenen „Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und Schockanruf“ sind die Fallzahlen stark zurückgegangen.

„Baden-Württemberg ist kein gutes Pflaster für die Organisierte Kriminalität und die Wirtschaftskriminalität. Durch unsere enge internationale Vernetzung und Zusammenarbeit sowie die beharrliche und akribische Ermittlungsarbeit unserer Polizistinnen und Polizisten verzeichneten wir 2023 in diesen Kriminalitätsbereichen bedeutende Erfolge – gerade im Kampf gegen die Drogenkriminalität. Hier werden wir nicht nachlassen und weiter mit hohem Ermittlungsdruck und aller Härte vorgehen“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich der Vorstellung des Berichts zur Organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität für das Jahr 2023.

Anzahl an Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität leicht gestiegen

Die Polizei Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr insgesamt 39 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität (OK) geführt. Damit bewegt sich die Anzahl leicht über dem Niveau des Vorjahres (2023: 36). Etwas weniger als die Hälfte der OK-Verfahren (17) ist der Rauschgiftkriminalität zuzuordnen. Je sechs OK-Verfahren betreffen den Bereich der Wirtschaftskriminalität und der Cyberkriminalität, drei Verfahren betreffen die Eigentumskriminalität.

„Im vergangenen Jahr hat das Polizeipräsidium Karlsruhe 13 Beschuldigte dingfest gemacht, die im großen Stil mit Kokain sowie Marihuana gehandelt haben. Die Täter sind inzwischen zu Haftstrafen von einem Jahr und acht Monaten bis zu acht Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sie hatten wiederholt Marihuana im mehrstelligen Kilogrammbereich aus Spanien eingeführt und eine Marihuana-Plantage mit circa 1.750 Pflanzen betrieben. Der Schlüssel zum Erfolg lag auch hier in den engagierten, akribischen und hartnäckigen Ermittlungen der Polizei sowie der gut funktionierenden internationalen Zusammenarbeit. Bei einer länderübergreifenden Festnahme- und Durchsuchungsaktion haben die Sicherheitsbehörden dreistellige Kilogrammmengen an Rauschgift, Schusswaffen sowie mehrere hunderttausend Euro Bargeld sichergestellt. Außerdem wurden bei dem Hauptbeschuldigten Vermögenswerte in Höhe von 2,8 Miollionen Euro eingefroren“, so Innenminister Thomas Strobl.

Im Jahr 2023 hat die Polizei Baden-Württemberg insgesamt 193 sogenannte OK-Vorfeld-Verfahren (qualifizierte Bandenverfahren im Vorfeld der Organisierten Kriminalität) geführt. Das sind 26 Verfahren mehr als im Vorjahr. In diesem Bereich dominierten die Rauschgift- und Eigentumskriminalität gefolgt von der Wirtschaftskriminalität. Rund 40 Prozent der OK-Vorfeld-Verfahren betrafen den Bereich der Rauschgiftkriminalität (80). Etwa 32 Prozent der Verfahren entfielen auf den Bereich der Eigentumskriminalität (61) und 15 Prozent auf die Wirtschaftskriminalität (29).

Zuwachs im Bereich Wirtschaftskriminalität

Im Bereich Wirtschaftskriminalität ist ein Zuwachs um 14,3 Prozent auf 4.053 Fälle (Vorjahr 3.545 Fälle) zu verzeichnen. Dabei können fallstarke Verfahren mit mehreren hunderten oder tausenden Einzelfällen die Statistik stark beeinflussen. Der Vermögensschaden stieg stark um 181,9 Prozent auf rund 618 Millionen Euro (Vorjahr 219 Millionen Euro). Im Durchschnitt betrug die Schadenshöhe in den letzten fünf Jahren, 397 Millionen Euro. Damit verursachte die Wirtschaftskriminalität im Jahr 2023 mit 618,2 Millionen Euro nahezu die Hälfte des durch Kriminalität in Baden-Württemberg bedingten Gesamtschadens in Höhe von etwa 1,14 Milliarden Euro.

Die Fallzahlen im Subventionsbetrug sanken im Jahr 2023 um 34,8 Prozent auf 251 Fälle (Vorjahr 385 Fälle). Dennoch stieg der Schaden im Bereich Subventionsbetrug von rund 11,16 Millionen auf rund 19,87 Millionen Euro (plus von 45,9 Prozent) an. Grund hierfür sind nachträgliche Anzeigen im Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen.

Starker Rückgang der Fallzahlen beim Enkeltrick

Bei den Phänomenen „Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und Schockanruf“ sind die Fallzahlen stark um 43,2 Prozent auf 10.537 Fälle (Vorjahr 18.549 Fälle) zurückgegangen. Der Vermögensschaden stieg im selben Zeitraum um 4,6 Prozent auf 21,59 Millionen Euro an (Vorjahr 20,65 Millionen Euro). Der überwiegende Teil der bekannt gewordenen Taten verblieb mit 94,6 Fällen (Vorjahr 94,6 Prozent Fälle) im Versuchsstadium. Im Jahr 2023 waren die Täterinnen und Täter in 569 Fällen (Vorjahr 1.006 Fälle) erfolgreich. Dies entspricht einem starken Rückgang der vollendeten Delikte um 43,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

„Der starke Rückgang der Kriminalitätsphänomene ‚Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und Schockanrufe‘ zeigt: Unsere Bemühungen zahlen sich aus. Die konsequente Bekämpfung und Aufklärung der Polizei zu diesen perfiden Betrugsmaschen wirken. Das bekräftigt auch der Ermittlungserfolg des Landeskriminalamts Baden-Württemberg gegen die Hintermänner eines Callcenters im Phänomenbereich ‚Enkeltrick und Schockanrufe‘. Der Gruppierung wurden weit über 100 erfolgreiche Straftaten mit einem Gesamtschaden von über sechs Millionen Euro nachgewiesen. In enger internationaler Kooperation mit Polen, dem Vereinigten Königreich und Europol konnte die Polizei den Hauptbeschuldigten im Vereinigten Königreich festnehmen und das Callcenter schließen. Außerdem wurden über 70 Personen festgenommen, die als Abholer oder sogenannte Logistiker tätig waren. Wir gehen mit aller Härte und Konsequenz gegen diese Straftäter vor und lassen hier keinen Deut nach“, so Innenminister Thomas Strobl.

Präventionsmaßnahmen der Polizei

Zur Bekämpfung von Anrufstraftaten führt die Polizei Baden-Württemberg eine Vielzahl an unterschiedlichen Präventionsmaßnahmen durch, um flächendeckend und regelmäßig über aktuelle Betrugsmaschen und Tatbegehungsweisen zu informieren. Zusätzlich sensibilisiert die Polizei Baden-Württemberg in Schulungen bestimmte Berufsgruppen wie Bankmitarbeiterinnen und Bankmitarbeiter, damit diese Hinweise auf Anrufstraftaten zum Nachteil ihrer Kundschaft besser erkennen und in Verdachtsfällen schnell reagieren können.

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

© picture alliance/dpa | Deniz Calagan

Quelle

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