Restriktionszonen gegen Afrikanische Schweinepest errichtet
/ via baden-württemberg.de /
Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest werden Restriktionszonen in der Stadt Mannheim und in Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis errichtet. Die Sperrzonen sind Teil der umfangreichen Bekämpfungsmaßnahmen der Landesregierung.
„Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen. Für den Menschen ist sie ungefährlich. In Hessen und Rheinland-Pfalz sind inzwischen zahlreiche Wildschweine auf das Virus positiv getestet. Darüber hinaus wurde in Hessen auch in sieben Schweinehaltungsbetrieben der Ausbruch der ASP festgestellt. Bislang sind nur Hessen und Rheinland-Pfalz von Ausbrüchen betroffen. Das Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest nach Baden-Württemberg ist weiterhin sehr hoch. Am 27. Juli 2024 wurde im hessischen Landkreis Bergstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zu Baden-Württemberg ein Wildschwein positiv auf das ASP-Virus getestet. Nach den rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union (EU) müssen jetzt auch die an Hessen angrenzende Stadt Mannheim und der Rhein-Neckar-Kreis Restriktionszonen einrichten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Schutzmaßnahmen bei Wildschweinen
Im Fall eines Seuchenausbruchs bei Wildschweinen müssen umfangreiche Schutzmaßnahmen angeordnet werden. Deshalb müssen in Baden-Württemberg nunmehr bestimmte Gebiete als Sperrzone II (infizierte Zone) und Sperrzone I (Pufferzone) ausgewiesen werden, welche von der EU-Kommission im Anhang I Teil I beziehungsweise Anhang I Teil II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 gelistet werden.
Einrichtung von Sperrzonen I und II in Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis
Die Sperrzone II umfasst die sogenannte „infizierte Zone“, die nach einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen einzurichten ist. In der infizierten Zone gelten Beschränkungen für Verbringungen von gehaltenen und wildlebenden Tieren oder Erzeugnissen sowie weitere Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung und zum Schutz vor biologischen Gefahren. Diese dienen dem Zweck, die Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
In diesem Gebiet werden zeitlich befristete Jagdverbote, die Suche nach tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwildsuche) und die Untersuchung aller tot aufgefundenen oder erlegten Wildschweine angeordnet. In diesem Gebiet kann außerdem die land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt und das Anlegen von Jagdschneisen verfügt werden. Nach dem Jagdverbot kann eine verstärkte Bejagung angeordnet werden. Es können Zäune eingerichtet werden, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Zudem unterliegen Hausschweinebetriebe in der Restriktionszone/Sperrzone II verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen.
Intensivere Bekämpfungsmaßnahmen in Sperrzone I
Die Sperrzone I ist ein Gebiet, das um die Sperrzone II eingerichtet wird, um innerhalb eines lokal begrenzten Raumes intensivere Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen. Darüber hinaus können Betretungs- und Befahrungsverbote ausgesprochen werden. Zudem unterliegen Hausschweinebetriebe in der Sperrzone I verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen. Die Größe der Sperrzone I ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Festlegung werden die mögliche Weiterverbreitung des Erregers, die Wildschweinepopulation, Tierbewegungen innerhalb der Wildschweinepopulation, natürliche Grenzen sowie Überwachungsmöglichkeiten berücksichtigt.
Die genauen Bedingungen können erst im Ernstfall unter anderem in Abhängigkeit von der jeweiligen Seuchenlage und den örtlichen Gegebenheiten festgelegt werden. Die Stadt Mannheim und der Rhein-Neckar-Kreis haben deshalb seit Samstag gemeinsam mit der Tierseuchennachrichtensystem (TSN)-Landeszentrale mit Hochdruck an der Gebietskulisse gearbeitet, um die Gemeinden und Ortsteile festzulegen, die als Sperrzonen gelistet werden müssen.
Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der ASP
Unabhängig von der konkreten Festlegung von Restriktionszonen hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) bereits umfangreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, um einen Eintrag der ASP in die Wildschweinepopulation in Baden-Württemberg frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. „Den Maßnahmenplan zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, der 2018 vom Ministerrat verabschiedet wurde, hat das MLR konsequent umgesetzt und ist auf ein mögliches ASP-Szenario gut vorbereitet. Beispielhaft ist die Einrichtung von landesweit 210 Verwahrstellen zur unschädlichen Entsorgung von Wildschweinekadavern sowie von Aufbruch von Wild oder die Förderung der Wildschweinbejagung und Vermarktung durch Unterstützung des Landes“, betonte Minister Hauk.
„Zusätzlich haben wir frühzeitig in den grenznahen Regionen weitergehende Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass wir einen möglichen Eintrag von ASP-Viren nach Baden-Württemberg schnell erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten können“, sagte Minister Hauk. Unmittelbar nach dem ersten Auftreten der ASP in Hessen sei die Jägerschaft zu erhöhter Wachsamkeit und Beprobung von Schwarzwild aufgerufen worden. In den an Hessen und Rheinland-Pfalz angrenzenden Kreisen wurde das bestehende Monitoring auf Schweinepest nochmals erweitert. Neben dem landesweiten Monitoring von sogenannten Indikatortieren werden alle erlegten Wildschweine auf ASP untersucht.
In den Schweinehaltungsbetrieben werden entsprechend der EU-Vorgaben für eine ständige Überwachung gemäß Artikel 16 Absatz eins Buchstabe c) ii) der Durchführungsverordnung DVO (EU) 2023/579 pro Woche mindestens zwei Falltiere im Alter von über 60 Tagen virologisch auf ASP untersucht. „Zudem haben wir bereits mit einer ‚taktische Zäunung‘ begonnen, das heißt wir sichern freie Gebiete weiträumig ab gegen eine Einschleppung von ASP durch Wildschweine, beispielsweise entlang der Autobahn A6 oder entlang des Rheindeichs in Mannheim“, betonte Minister Peter Hauk.
Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams hat sich bewährt
Von großer Bedeutung im aktuellen Geschehen ist das Training Center Retten und Helfen (TCRH) Mosbach. „Besonders bewährt hat sich das in Baden-Württemberger Modell der Suchhundeteams, die zentral ausgebildet und eingesetzt werden. Damit setzt das Land bundesweit Maßstäbe in der effektiven Seuchenbekämpfung“, betonte Minister Hauk. Im letzten Jahr seien nahezu 300 Hundegespanne im Land ausgebildet worden. Die Hunde sind auf die Suche von Wildschweinkadavern spezialisiert und derzeit mit großem Erfolg in Hessen im Einsatz.
Die Suchteams des TCRH aus Mosbach sind ein wichtiges Glied in der Prophylaxe-Kette. Mit großem Erfolg unterstützen sie das Nachbarland Hessen bei der Suche nach Wildschweinkadavern. „Wir haben bereits im Vorfeld der Ausweisung von Sperrzonen diese Suchteams in Abstimmung mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium auch grenzüberschreitend zwischen Hessen und Baden-Württemberg eingesetzt. Die Teams aus Mensch und Hund leisten seit Wochen eine Arbeit von unschätzbarem Wert, unter höchsten körperlichen Anstrengungen. Ich bedanke mich im Namen der Landesregierung für diesen großartigen Einsatz“, sagte Hauk.
Urlauber und Lastkraftwagen-Fahrer sind ebenso zur Vorsicht aufgerufen
Mit Beginn der Urlaubssaison ist es wichtig, sich das Risiko des Einschleppens der ASP durch Lebensmittel- und Speisereste in unsere heimischen Schweinehaltungen und Wildschweinpopulation bewusst zu machen. Urlauberinnen und Urlauber können einen Beitrag leisten und dies verhindern. „Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste am Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorget werden können. Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft. Gleiches gilt für Lastkraftwagen-Fahrer, die an Raststätten Pause machen und Lebensmittel verzehren.
Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden“, forderte der Minister. „Ein bedachter Umgang mit Nahrungsresten hält unsere Landschaft sauber und ist die beste ASP-Prophylaxe“, betonte Hauk.
Biosicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar
„Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen beraten lassen. Die Beratung der Tierhalter zu allen Fragen rund um die Biosicherheit wird vom Schweinegesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg im Auftrag des Landes durchgeführt.
Das Angebot besteht für alle schweinehaltenden Betriebe unabhängig von der Betriebsart, Betriebsgröße oder Haltungsform. Ich appelliere an die Schweinehalter, von diesem Angebot regen Gebrauch zu machen, um auch für den Fall eines Seuchenausbruches bei Wildschweinen entsprechend gut vorbereitet zu sein“, betonte Minister Hauk.
Flankiert werden die Biosicherheitsmaßnahmen durch die Jägerinnen und Jäger, die in ihren Waldflächen jetzt besonders auf verendete Wildschweine achten und dieses Fallwild auf das Virus testen lassen. „Wildschweinbestände durch intensivere Bejagung zu reduzieren ist eine wichtige Präventionsmaßnahme, um damit die Nutztierbestände zu schützen“, sagte Minister Hauk.
Tierseuchenkasse: Standorte der Tiergesundheitsdienste für die Biosicherheitsberatung
Seitler
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