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242-1807 – Ärztlich begleiteter Suizid

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/ via akademie für ältere /

Ärztlich begleiteter Suizid

Der ärztlich assistierte Suizid findet in Deutschland in einem gesicherten Rechtsrahmen statt. In dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 ist als Voraussetzung für die Freitodbegleitung die Freiverantwortlichkeit der Sterbewilligen genannt.

Das Urteil ist weltweit einzigartig, weil es nicht begründet wird mit Barmherzigkeit und Leidensminderung, sondern mit dem Recht auf Selbstbestimmung und der Würde jedes einzelnen Menschen. (Artikel 1 des GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.)

Jeder darf helfen – auch alle Ärzt*innen

Leider helfen nur sehr wenige Arzt:innen, weil sie immer noch verunsichert sind. Die Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Bürger über ihre Rechte am Lebensende aufzuklären und sie zu unterstützen. Seit dem Urteil im 2020 hat die DGHS mehr als 1000 Menschen an professionelle Freitodhelfer vermittelt. Jeweils eine Jurist*in und eine Ärzt*in bilden ein Team.


In dem Vortrag geht es konkret um folgende Themen:

  • Die rechtliche Situation der Suizidhilfe in Deutschland
  • Die Herausforderungen bei der Umsetzung
  • Die derzeitige Praxis der Freitodbegleitung
  • Freitodbegleitung bei „lebenssatten“ Menschen und Doppelbegleitungen
  • Freiverantwortlichkeit bei psychisch kranken Menschen und bei Demenzkranken


Die DGHS ist mit über 33.000 Mitglieder die größte Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie setzt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ein.

Leider helfen nur sehr wenige Arzt:innen, weil sie immer noch verunsichert sind. Die Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele Bürger über ihre Rechte am Lebensende aufzuklären und sie zu unterstützen. Seit dem Urteil im 2020 hat die DGHS mehr als 1000 Menschen an professionelle Freitodhelfer vermittelt. Jeweils eine Jurist*in und eine Ärzt*in bilden ein Team.

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