Jetzt anmelden! Online-Infoveranstaltung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Inhalte, Anforderungen und Praxisbeispiel – Der Paritätische
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Hintergrund
In Deutschland leben mehr als 10 Millionen Menschen mit Behinderungen. Für sie ermöglicht digitale Barrierefreiheit gleichberechtigt am digitalen Leben teilzuhaben – sei es beim Surfen im Internet, beim Online-Shopping oder bei der digitalen Beantragung von Sozialleistungen. Letzteres wird hinsichtlich der Anforderungen an die Barrierefreiheit bereits durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) für öffentliche Stellen geregelt.
Für Unternehmen und Organisationen aus dem privatwirtschaftlichen Sektor werden auf der Grundlage des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ab dem 28. Juni 2025 die barrierefreie Ausgestaltung von Produkten und digitalen Dienstleistungen verpflichtend. Dies betrifft insbesondere Produkte, wie z.B. Smartphones, Bank- und Fahrkartenautomaten, sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und Kommunikationsangebote.
Inhalte der Veranstaltung
In der Veranstaltung wird ein Überblick über die Inhalte und Anforderungen des BFSG gegeben. Dabei werden insbesondere Hinweise dazu gegeben, unter welchen Voraussetzungen eine gemeinnützige Organisation mit welchen von ihr angebotenen digitalen Dienstleistungen dem BFSG unterfällt. Im Rahmen eines Praxisbeispiels einer Mitgliedsorganisation werden Möglichkeiten zur Prüfung und Umsetzung eines barrierefreien Webangebots vorgestellt. Darüber hinaus haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen an die Expert*innen zu stellen.
Gerne können Sie uns Ihre Fragen bereits im Vorfeld an sozialrecht(at)paritaet.org senden.
Details zur Veranstaltung
Datum: 13. Februar 2025
Uhrzeit: 10:00 bis 12:00 Uhr
Ort: Online (Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung)
Kosten: Für diese Veranstaltung fallen keine Gebühren an.
Zielgruppe: Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Paritätische Mitgliedsorganisationen.
Bitte melden Sie sich bis zum 30. Januar 2025 an.