Paritätisches Positionspapier: Selbstbestimmung stärken – Für eine Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes – Der Paritätische
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Zentrales Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) war im Jahr 2016 die Entwicklung eines modernen Teilhaberechts. Vor dem Hintergrund der Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) sollten Teilhabeleistungen personenzentriert und wie aus einer Hand erbracht werden. Menschen mit Behinderungen sollten in die Lage versetzt werden, ihr Leben ihren persönlichen Wünschen entsprechend zu planen und zu gestalten. Gleichzeitig sollten Ausgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe nicht steigen.
Leider lässt sich noch immer nicht feststellen, dass die Zielsetzung einer verbesserten Teilhabe in zufriedenstellendem Maße erreicht wurde. Dies hat auch der zuständige UN-Fachausschuss 2023 im Rahmen des Staatenberichtsverfahrens festgestellt. Mit seinem Positionspapier leistet der Paritätische Gesamtverband nun einen Beitrag zu einer dringend notwendigen Debatte darüber, was getan werden muss, damit Menschen mit Behinderungen ihre menschenrechtlich garantierten Rechte auch einlösen können. Diese Debatte muss unter breiter Beteiligung insbesondere von Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache geführt werden.
Die Positionierung gliedert sich in folgende Bereiche:
- Bedarfsermittlung und individuelle Teilhabeplanung
- Lückenlose regionale Versorgung
- Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungshilfe
- Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe
- Personal- und Fachkräftemangel
- Vertragsverhandlungen
- Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen
- Schiedsstellen
- Interdisziplinäre Frühförderung
- Offene Hilfen / Familienunterstützende Dienste
- Inklusives Wohnen
- Inklusives Arbeiten
- Inklusive Bildung
- Teilhabeleistungen zukunftsfähig weiterentwickeln
Im Rahmen seiner abschließenden Bemerkungen hat der UN-Fachausschuss im Herbst 2023 zahlreiche Empfehlungen abgegeben, in welchen Bereichen Deutschland als Vertragsstaat der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die menschenrechtliche Situation behinderter Menschen verbessern muss. Die Umsetzung dieser Empfehlungen muss Leitschnur für weitere politische wie praktische Entwicklungen sein.
Das Positionspapier ist dieser Fachinformation beigefügt.