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Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zu einem marktunüblichen niedrigen Entgelt – Der Paritätische

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 11.12.2025 ein neues Schreiben zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 Umsatzsteuergesetz (UStG) für Umsätze eines Wohlfahrtsverbands veröffentlicht. Darin wird der Abschnitt 4.18.1 Abs. 2 UStAE um Regelungen z.B. für den Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt ergänzt. 

Danach können Leistungen als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen steuerfrei erbracht werden, wenn diese an wirtschaftlich hilfsbedüftige Personen zu einem marktunüblichen niedrigen Entgelt, z.B. im Rahmen eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt erbracht werden. 

Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 erbracht wurden. 

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten BMF-Schreiben.  

Quelle

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