Juleica Übergangsregel 2024
/ via stadtjugendring heidelberg /
Um es Jugendverbänden zu erleichtern, ihre langjährig Aktiven noch unkompliziert mit einer JuleiCa zu qualifizieren, hat der Landesjugendring-Vorstand eine Ausnahmeregelung für 2024 beschlossen, die die bisherige Übergangsregel ergänzt. Die JuleiCa kann auch in 2024 an Personen ausgestellt werden, die langjährig in der Jugendverbandsarbeit aktiv sind und an einer Auffrischung, einer Präventionsschulung zu sexualisierter Gewalt sowie einem Erste-Hilfe Kurs teilgenommen haben.
Im April haben wir deshalb für Euch wieder ein Fortbildungspaket geschnürt.
Ein Erste-Hilfe Kurs findet am Sonntag (21.04.2024.) von 9:30 bis 17 Uhr in Zusammenarbeit mit der DLRG Heidelberg statt. Viele praktische Übungen machen Dich sicher für den Fall der Fälle. Mit dabei sind die Themen Absetzen eines Notrufs, Störung des Bewusstseins, der Atmung und des Kreislaufes, Herz-Lungen- Wiederbelebung, Blutungen und verschiedene Verletzungen.. Die Teilnahme kostet inklusive Mittagssnack und Getränke für Jugendgruppenleitende der Stadtjugendrings 5,00 Euro, für Externe 20,00 Euro. Für das reduzierte Ticket muss der Aktionscode deines Jugendverbands angegeben werden.
Am Samstag und Sonntag (27.04./28.04.24.) findet die Fortbildung „Kinderschutz und Erarbeitung von Schutzkonzepten” statt. Der zweitägige Workshop gibt eine Einführung rund um das Thema Kinderschutz. Alle Teilnehmenden lernen Formen von Gewalt und Kindeswohlgefährdung sowie deren Anzeichen und Folgen kennen. Weiterhin erlangen die Teilnehmenden Kenntnisse über Präventivmaßnahmen und Handlungssicherheit im Umgang mit Verdachtsfällen. Eine Teilnahmegebühr wird nicht erhoben.
Wenn beide Fortbildungen erfolgreich absolviert wurden, kann eine JuLeiCa von uns ausgestellt werden.
Wie auch 2023 schon liegt die Beurteilung, ob ein:e Ehrenamtliche:r für die Übergangsregel qualifiziert ist, bei den ausstellenden Verbänden.
Wichtig zu wissen: Ab 01 Januar 2026 gilt für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dass Betreuer:innen „für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind. Bis dahin werden noch Ausbildungen anerkannt, die nicht alle Inhalte einer Juleica-Ausbildung, mindestens aber die Prävention sexualisierter Gewalt beinhalten.