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“Kein Interesse, Sachverhalt umfassend aufzuklären” – Acht Monate Haft auf Bewährung für Aktivist*innen der Letzten Generation

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“Kein Interesse, Sachverhalt umfassend aufzuklären” – Acht Monate Haft auf Bewährung für Aktivist*innen der Letzten Generation

Brandenburger Tor am 17.09.2023 (c) Letzte Generation

Berlin, 23.04.2024, 17:30 – Heute fand zwischen 11:00 und 15:00 das zweite Gerichtsverfahren im Nachgang der Aktion am Brandenburger Tor im September 2023 statt, bei der Aktivist:innen der Letzten Generation dieses mit oranger Farbe markierten.

Die drei Angeklagten Regina S. (22 Jahre alt), Lennart W. (27 Jahre alt) sowie Winfried L. (64 Jahre alt)wurden unter dem Vorwurf der gemeinschaftlichen, gemeinschädlichen Sachbeschädigung zu acht Monaten Haft auf zwei Jahre Bewährung verurteilt.

Heute verteidigender Anwalt im Verfahren und Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins, Lukas Theune, ordnet den Prozess ein:
“Die Richterin war von Anfang an auf dem Kurs, kurzen Prozess machen und harte Kante zeigen zu wollen. Es ging ihr nicht darum, den Sachverhalt umfassend aufzuklären: Sämtliche Beweisanträge der Verteidigung hat sie abgelehnt, dabei als Begründung viele der zu beweisenden Tatsachen als wahr unterstellt. Diese Wahrunterstellung hat sie nachher in der Urteilsbegründung aber nicht mehr eingehalten.”

Inga Schulz, die Rechtsanwältin von Regina S., führt weiter aus: “Die Urteilsbegründung zeigt, dass die Richterin den Sachverhalt nicht unvoreingenommen aufklären wollte. Stattdessen wurde die Farbaktion am Brandenburg Tor als Anschlag auf „das Deutsche Nationaldenkmal“ gewertet.
Eine Bewährungsstrafe für eine Sachbeschädigung ist eine singuläre Entscheidung und keine angemessene Reaktion auf zivilen Ungehorsam.”

Die Verteidigung und die drei Beschuldigten haben angekündigt, Rechtsmittel einzulegen.

Urteile wie dieses, wenn auch noch nicht rechtskräftig, können für die betroffenen Aktivist*innen enorm belastend sein. Entsprechend unterstützt werden Regina, Winfried und Lennart bereits im Vorlauf des Prozesses und insbesondere jetzt danach vom emotional-psychologischen Support des RAZ e.V. Dessen Fachkräfte sind darauf spezialisiert, Unterstützung und Beratung in schwierigen Situationen anzubieten und können helfen, mit emotionalen Belastungen umzugehen und Wege zur Bewältigung zu finden.
Der RAZ e.V. unterstützt Menschen in ihrem Engagement für eine pluralistische und inklusive Gesellschaft und ist der Überzeugung, dass jede:r das Recht auf angemessene juristische Verteidigung sowie eine unvoreingenommene Behandlung vor Gericht hat.

Als Reaktion auf das Urteil ruft die Letzte Generation zu einer Soldaritätskundgebung morgen, den 24.04.24 um 18:00 am Brandenburger Tor auf.

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