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Putenhaltung: Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg erkämpft wegweisendes Grundsatzurteil

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/ via menschen für tierrechte-bw /

Land BW muss seine Bescheidepraxis zur Putenhaltung nach Maßgabe des VGH BW ändern

Es sind unerwartet deutliche Worte, mit denen der VGH BW den Teilerfolg in einer tierschutzrechtlichen Grundsatzfrage umschrieben hat. In einer Vorab-Pressemitteilung v. 5.4.2024 liest der VGH in seinem rechtskräftigen Urteil dem Land und damit dem zuständigen Landkreis Schwäbisch-Hall die Leviten. Bislang wurden die jahrelang bestehenden Missstände in einer Putenhaltung im Landkreis Schwäbisch Hall behördlicherseits nicht moniert, sondern sogar als „gute Putenhaltung“ verteidigt. Dem setzt jetzt der VGH Mannheim ein Ende:

„Insgesamt wögen die festzustellenden Beeinträchtigungen elementarer Grundbedürfnisse der Puten so schwer, dass sich wirtschaftliche (Tiernutzungs-)Interessen der Beigeladenen dagegen nicht durchsetzen können.“

Mannheim/Stuttgart, 7. April 2024. Der VGH Mannheim bekräftigt auch mit seinen weiteren Ausführungen in Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz der Tiere in Art. 20a GG frühere gerichtliche Entscheidungen (Legehennenurteil des Bundesverfassungsgerichts aus 1999, Kükenurteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig aus 2019), wonach der „vernünftige Grund“ der Ausnutzung von vor allem sog. landwirtschaftlichen Nutztieren dort seine Grenzen hat, wo allein ökonomische Interessen, wie hier, die Haltungsbedingungen der Puten bestimmen.

Zwar konnte sich der VGH Mannheim nicht zu einer vollständigen Untersagung der Putenhaltung durchringen, doch stellt es einen einmaligen gerichtlichen Erfolg einer Tierrechtsorganisation dar, ein Land zu einer völlig anderen Beurteilung der Putenhaltung, zu der es auch bundesweit keine konkreten tierschutzrechtlichen Gesetzesregelungen gibt, zu zwingen. Annette Bischoff, Vorstandsmitglied von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V., (MfT BW e.V.) sagt dazu: „Das Verbandsklagerecht ermöglicht anerkannten Tierschutzorganisationen wie MfT BW e.V., solche Grundsatzurteile zu erstreiten.“

 Es dauerte nunmehr 7 Jahre seit Klageeinreichung 2017, um dieses Grundsatzurteil zu erstreiten, die Revision wurde nicht zugelassen. Unterstützung erhielt MfT BW e.V. bei diesem Klagemarathon von der Albert-Schweizer-Stiftung.

 Die aktuelle Pressemitteilung des VGH BW (Az.: 6 S 3018/19) kann hier eingesehen werden:

https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/19742179/?LISTPAGE=18408581

Das Urteil selbst kann bei MfT BW e.V. kommende Woche abgerufen werden.

 

Wichtiger Hinweis: Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg bittet darum, den Vereinsnamen entweder komplett auszuschreiben oder, falls eine Kurzform gewünscht ist, ,,MfT BW” zu verwenden. Bitte kürzen Sie unseren Namen nicht, indem Sie nur ,,Menschen für Tierrechte” schreiben. ,,Menschen für Tierrechte” heißt der Bundesverband und dieser arbeitet komplett unabhängig von Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg. Man zitiert damit die Pressemeldung an einen falschen Verein.

 

Über Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg: Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der sich seit 1983 für den Schutz und die Rechte der Tiere einsetzt. Durch Öffentlichkeitsarbeit macht der Verein Tierleid für die Bevölkerung sichtbar und zeigt Alternativen auf. Menschen für Tierrechte ist Mitglied im Landestierschutzbeirat Baden-Württemberg und seit 2016 sind die Menschen für Tierrechte einer der drei anerkannten Verbände für das Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht im Tierschutz (TierSchMVG).

 

Pressekontakt:

Dr. sc. agr. Edmund Haferbeck

23558 Lübeck

Mail: Haferbeck@tierrechte-bw.de

mobil: 0172/7969839

 

Quelle

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