BPOLI MD: Haftbefehl: Gesuchter Dieb mit 2,67 Promille ohne Fahrkarte für ICE wandert ins Gefängnis
/ via polizeibericht hd /
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Halle (Saale) (ots)
Am Mittwoch, den 3. Juli 2024 erhielt die Bundespolizei um neun Uhr fernmündlich die Meldung von der Notfallleitstelle der Bahn, dass sich in einem Intercityexpress von Berlin nach Halle (Saale) eine männliche Person ohne gültigen Fahrschein befindet. Eine Streife des Bundespolizeireviers Halle (Saale) begab sich auf Bahnsteig 11 des Hauptbahnhofes Halle (Saale). Bei der Überprüfung der persönlichen Daten des 49-jährigen Mannes in der Fahndungsdatei der Polizei stellte sich heraus, dass jener von mehreren Staatsanwaltschaften gesucht wird. So ergab die Abfrage einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Main) wegen Diebstahls. Des Weiteren ersuchten die Staatsanwaltschaften Heidelberg, Wiesbaden, Bremen und Hamburg den aktuellen Aufenthaltsort des polnischen Staatsangehörigen aufgrund offener Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Diebstahls und Erschleichen von Leistungen. Im Juni letzten Jahres verurteilte ihn das Amtsgericht Frankfurt (Main) wegen Diebstahls rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1000 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 100 Tagen. Einen Teil der Geldstrafe bezahlte der Verurteilte bereitwillig, doch dann blieben die Zahlungen aus. Dem Strafantritt stellte er sich trotz ergangener Ladung nicht. Daher erließ die zuständige Staatsanwaltschaft Frankfurt (Main) im Juni 2024 den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten eröffneten ihm diesen, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle. Ein durchgeführter Atemalkoholtest des Festgenommenen in den Diensträumen der Bundespolizei ergab einen Atemalkoholwert von 2,67 Promille. Da der Mann die sofortige Zahlung von 750 Euro nicht leisten konnte, übergaben ihn die Einsatzkräfte am selbigen Tag an die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Die Bundespolizisten informierten die ausschreibenden Behörden über den Aufgriff, den Vollzug der Maßnahme und seines neuen Aufent-haltsortes. Des Weiteren wurde gegen den Inhaftierten ein entsprechendes Strafverfahren wegen des Erschleichens von Leistungen eröffnet.
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