Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung (Ganztagsbetreuung auch außerhalb der Schulzeiten) im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG), verankert in § 24 Absatz 4 SGB VIII neue Fassunghier: Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung Ferienbetreuung am Standort Grundschule
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