Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung während der Schulzeiten im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetztes (GaFöG), verankert in § 24 Absatz 4 SGB VIII neue Fassung hier: Ausgestaltung der öffentlichen Einrichtung Betreuung am Standort Grundschule und Errichtung einer öffentlichen Einrichtung Betreuung am Standort Grundstufe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
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