Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur SperrzeitverordnungZuziehung von Sachverständigen gemäß § 33 Absatz 3 Gemeindeordnunghier: Herr Rechtsanwalt Stegmaier und Frau Rechtsanwältin Stein als Prozessvertreter der Stadt
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