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Altstadt: Bundesverwaltungsgericht lässt keine Revision gegen das Sperrzeitenurteil zu

/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Stadt Heidelberg die verlängerten Sperrzeiten in der Kernaltstadt umsetzen muss. Die neuen Sperrzeiten, festgelegt durch den Verwaltungsgerichtshof Mannheim, beginnen unter der Woche um 0 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen um 1 Uhr. Heidelberg hatte zuvor versucht, gegen dieses Urteil vorzugehen, jedoch wurde die Revision nicht zugelassen.

Oberbürgermeister Eckart Würzner akzeptiert das Urteil und betont die Notwendigkeit von Begegnungsräumen für junge Menschen, während Ordnungsdezernentin Martina Pfister die Bedürfnisse der Anwohner nach Ruhe versteht und betont, dass ein respektvoller Umgang gefördert werden muss. Die Stadtverwaltung hat bereits Maßnahmen zur Lärmreduzierung umgesetzt und die Einsatzstunden des Kommunalen Ordnungsdienstes erhöht.

Zudem haben die Altstadtgastronomen freiwillig ihre Öffnungszeiten reduziert und eine Kampagne gestartet, um Gästen die Anliegen der Anwohner näherzubringen. Es gibt einen regelmäßigen Austausch zwischen Gastronomie, Verwaltung und Bürgern, um eine nachhaltige Verbesserung der Situation zu erreichen.

Gesetzgebung

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