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Die Stadt Heidelberg hat die Verfahren zur Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für das Befahren der Fußgängerzone sowie für verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen digital vereinfacht. Ab sofort können diese Anträge bequem und sicher online über die Website der Stadt gestellt werden.
Für Autofahrer gilt, dass die Fußgängerzone, insbesondere in der Altstadt, nur in Ausnahmefällen befahren werden darf, unabhängig von Pollern oder Absperrungen. Der neue Online-Service ermöglicht es, Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO) anzufordern, um die Attraktivität und Sicherheit der Fußgängerzone für Besucher zu gewährleisten und gleichzeitig notwendige Fahrten zu regeln.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, verkehrsrechtliche Anordnungen für Baustellen im öffentlichen Raum digital zu beantragen. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf den dafür vorgesehenen Internetseiten der Stadt Heidelberg zu finden.
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