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Die Stadt Heidelberg plant eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Bergstraße-Mitte“, um die Errichtung von Windenergieanlagen im neuen Vorranggebiet „Lammerskopf“ östlich von Heidelberg zu ermöglichen. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar. Im Zuge der Änderungen sollen Zonen definiert werden, in denen die Genehmigung für Windenergieanlagen und die erforderlichen Neben- und Erschließungsanlagen erteilt werden kann.
Der Entwurf der Verordnung liegt vom 13. Juni bis 14. Juli 2025 im Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg zur Einsichtnahme aus und ist zusätzlich auf der städtischen Website verfügbar. Bürger sind eingeladen, Hinweise und Stellungnahmen zu dem Entwurf per E-Mail einzureichen. Die Stadt Heidelberg sieht diese Änderungen als wichtigen Schritt zur Förderung der Windenergienutzung und zur Erreichung von Umweltzielen.
Umweltschutz
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