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Die Stadt Heidelberg bittet Hundehalter zwischen dem 15. März und 31. August, ihre Hunde in Feld, Wald und auf freier Landschaft an der kurzen Leine zu führen, um Wildtiere während der Brut- und Aufzuchtzeit zu schützen. Besonders im Frühjahr sind viele Wildtiere störungsempfindlich, was für Jungtiere eine Gefahr darstellt. Hunde müssen so geführt werden, dass sie jederzeit kontrollierbar sind, andernfalls stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. In zwei Gebieten Heidelbergs, bei Neurott und Wieblingen, gilt ein verbindlicher Leinenzwang. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
Hundehalter, die ihren Tieren Auslauf ohne Leine ermöglichen wollen, können die städtischen Hundewiesen nutzen. Diese befinden sich in Rohrbach-Süd, Kirchheim und an der Neckarwiese, mit einer weiteren in Planung südlich der Ernst-Walz-Brücke. Weitere Informationen zur Leinenpflicht und Hundewiesen sind auf der Website der Stadt Heidelberg abrufbar.
Tierschutz
