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Ganztagsbetreuung für Erstklässler: Eltern sollen bis 15. März Bedarf anmelden

/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Ab dem Schuljahr 2026/27 haben neu eingeschulte Grundschulkinder in Baden-Württemberg einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ). Zunächst gilt dieser Anspruch für Erstklässler und Kinder in Juniorklassen und wird schrittweise auf weitere Klassenstufen ausgeweitet.

Das Amt für Schule und Bildung in Heidelberg ruft Eltern auf, ihren Betreuungsbedarf bis zum 15. März 2026 verbindlich anzumelden, um einen Platz zu sichern. Die Anmeldung erfolgt bei päd-aktiv e. V., der seit 1991 die Betreuung an Heidelberger Grundschulen organisiert. Eltern können sich dort auch beraten lassen.

Zusätzlich gibt es Informationen zu Betreuungszeiten und Elternentgelten auf der Webseite von päd-aktiv e. V. und zu den Ferienbetreuungsangeboten, die frühestens ab den Herbstferien 2026 genutzt werden können. Anmeldeschluss für die Ferienbetreuung ist ebenfalls der 15. März 2026.

Für Fragen zur Ganztagsbetreuung stehen die zuständigen Grundschulen und das Amt für Schule und Bildung zur Verfügung. Informationen sind auch auf der Stadtwebseite zu finden. Eltern von privaten Grundschulen können sich direkt bei den Schulen informieren.

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