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Meldung vom 19. Dezember 2025 Übernachtungsteuer: Buchbare Privatzimmer und Ferienwohnungen bis 31. Dezember melden In Heidelberg gilt seit dem 1. Oktober 2025 eine Übernachtungsteuer („City Tax“): Alle Beherbergungsbetriebe, die ihren Betrieb noch nicht bei der Steuerabteilung der Stadt Heidelberg gemeldet haben, müssen dies bis spätestens 31. Dezember 2025 nachzuholen. Insbesondere die Vermietenden von buchbaren Privatzimmern und Ferienwohnungen, wie sie über Portale wie Airbnb gebucht werden können, sind aufgerufen, die Meldung bis Jahresende nachzuholen. Da diese häufig nicht im Gewerberegister registriert sind, erfolgte bei ihnen kein direktes Anschreiben durch die Stadt – im Gegensatz zu Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Jugendherbergen, Motels sowie Camping- und Reisemobilplätzen. Als Beherbergungsbetrieb gilt, wer gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten bereitstellt. Das Formular zur Anmeldung findet sich unter www.heidelberg.de/uebernachtungsteuer  

/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Am 19. Dezember 2025 wurde in Heidelberg eine wichtige Mitteilung zur neuen Übernachtungsteuer („City Tax“) veröffentlicht, die seit dem 1. Oktober 2025 in Kraft ist. Alle Beherbergungsbetriebe, insbesondere Anbieter von buchbaren Privatzimmern und Ferienwohnungen über Plattformen wie Airbnb, müssen sich bis zum 31. Dezember 2025 bei der Steuerabteilung der Stadt melden. Diese Vermieter sind häufig nicht im Gewerberegister eingetragen und erhielten daher kein direktes Anschreiben von der Stadt, im Gegensatz zu Hotels und anderen traditionellen Unterkunftsarten. Die Übernachtungsteuer betrifft alle, die gegen Entgelt kurzfristige Übernachtungsmöglichkeiten anbieten. Für die Anmeldung steht ein Formular auf der Webseite der Stadt Heidelberg zur Verfügung. Es wird dringend empfohlen, die Anmeldung fristgerecht vorzunehmen, um eventuelle rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Stadt appelliert an die betroffenen Vermieter, sich umgehend zu registrieren.

Steuer

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