Neue Bioabfallverordnung: weniger Fremd- und Kunststoffe
/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /
Ab Mai 2025 tritt die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft, die bundesweit den Plastikanteil im Bioabfall auf maximal ein Prozent und den Gesamtfremdstoffanteil auf drei Prozent begrenzt. In Heidelberg gibt es keine grundlegenden Änderungen, da die getrennte Sammlung von Abfällen bereits in der Abfallwirtschaftssatzung verankert ist. Bioabfallbehälter dürfen ausschließlich mit organischen Küchen- und Gartenabfällen befüllt werden, und die Verwendung von Plastiktüten, selbst von kompostierbaren Bioplastiktüten, ist verboten.
Störstoffe, wie Kunststoffe und andere unrecyclebare Materialien, müssen im Kompostwerk aufwendig aussortiert werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Im Falle von Fehlbefüllungen hinterlässt die Abfallwirtschaft Hinweise, und bei wiederholten Verstöße wird der Behälter nicht geleert. Zudem drohen mögliche Ordnungswidrigkeiten. Zulässige Bioabfälle sind Obst- und Gemüsereste, Eierschalen und ähnliches, während Fleisch, Fisch, Hygieneartikel und andere unerlaubte Materialien im Restmüll oder in der Gelben Tonne zu entsorgen sind.
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