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Neue Fälligkeiten bei den Abfallgebühren in Heidelberg

/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Zum Jahreswechsel 2026 ändern sich in Heidelberg die Fälligkeiten für die Abfallgebühren. Anstatt vierteljährlich sind diese nun in drei gleichen Raten fällig. Grundstückseigentümer, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sollten die neuen Termine beachten. Wer die Gebühren als jährlichen Gesamtbetrag zahlen möchte, muss diesen bis spätestens 1. April 2026 überweisen.

Für eine erleichterte Zahlung können Eigentümer ein SEPA-Lastschriftmandat beantragen, indem sie eine E-Mail an die Abfallwirtschaft senden. Das ausgefüllte Formular muss anschließend im Original zurückgesendet werden. Wer bereits ein Mandat hat, muss nichts unternehmen; Änderungen der Bankverbindung können ebenfalls per E-Mail oder über das Kundenportal der Abfallwirtschaft angefragt werden. Zur Registrierung im Kundenportal wird die Bescheidnummer benötigt, die im Gebührenbescheid aufgeführt ist. Für weitere Informationen stehen die Stadt Heidelberg und die ASZ Heidelberg telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Abfallgebühren

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