Information für Heidelberg

Neue Gebühren für Anbieter von E-Tretrollern, Mieträdern und Carsharing-Stellplätzen

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/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Der Heidelberger Gemeinderat hat beschlossen, die Sondernutzungsgebührensatzung zu ändern, um neue Gebühren für die gewerbliche Nutzung öffentlicher Flächen einzuführen. Ab Mai 2025 gelten verschiedene Gebühren für Anbieter von E-Tretrollern, Vermieter von Fahrrädern und Carsharing-Stellplätze. Diese sollen dazu beitragen, die Nutzung des öffentlichen Raums durch Mobilitätsdienste zu ordnen und nachhaltige Mobilität zu fördern. Die Gebühren richten sich nach der Auswirkung der Sondernutzung auf den Gemeingebrauch der Fläche sowie dem wirtschaftlichen Interesse der Vermieter. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von 85.000 Euro aus E-Tretrollern, 20.000 Euro aus Fahrrädern und 2.500 Euro aus Carsharing-Stellplätzen. Die Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung ist Teil des E-Tretroller-Konzepts der Stadt Heidelberg, um ein geordnetes Angebot an Mobilitätsdiensten zu schaffen und Konflikte im öffentlichen Raum zu minimieren. Anbieter können die Gebühren an Kunden weitergeben, sofern keine Gesetze dagegensprechen. Die Stadt Heidelberg ist über die Kontaktdaten erreichbar: Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, Telefon: 06221 58-10580, E-Mail: stadt@heidelberg.de.
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