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Die Nutzungsentgelte für städtische Sport- und Mehrzweckhallen werden ab dem 1. Januar 2026 moderat erhöht. Dazu wurden Vergaberichtlinien eingeführt, die ab dem 1. Juli 2025 gelten. Die Gebühr für den Erwachsenensport wird von 3 Euro auf 4,50 Euro pro Stunde angehoben. Kinder- und Jugendsport bleibt kostenfrei, Seniorensport wird gefördert und Behinderten- und Inklusionssport werden bezuschusst. Die Nutzungsentgelte für andere Nutzer und die städtischen Freisportanlagen werden ebenfalls angepasst. Die neuen Richtlinien zur Vergabe der Sportstätten legen klare Kriterien fest und priorisieren Anfragen von Schulen, Vereinen und Institutionen. Trainingszeiten werden grundsätzlich gegen Entgelt überlassen, mit Wochenendbelegungen in Absprache mit allen Vereinen. Die Vergabe erfolgt nach Kriterien wie Ligaspielen, Belegungsrechten und Gruppengröße. Ziel ist es, die Vergabe fair und transparent zu gestalten und die sportliche Infrastruktur optimal zu nutzen.
Stadtverwaltung
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