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Haus des Jugendrechts in Heidelberg

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/ via Stadt Heidelberg /



Kooperationsvereinbarung für behördenüber-greifende Zusammenarbeit unterzeichnet


Am Montag, 8. April 2024, haben Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen, Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner und Polizeivizepräsidentin Ulrike Schäfer die Kooperationsvereinbarung für das Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, für Strafverfahren gegen Jugendliche Vertreterinnen und Vertreter von Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe im Strafverfahren und Polizei gemeinsam unter ein Dach zu bringen und somit die Zusammenarbeit der beteiligten Behörden zu stärken und straffällige Jugendliche effektiver betreuen zu können.


Am Montag, 8. April 2024, haben (von links) Stefan Dallinger, Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Polizeivizepräsidentin Ulrike Schäfer, Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen und Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner die Kooperationsvereinbarung für das Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg unterzeichnet. (Foto: Polizeipräsidium Mannheim)


Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen betont hierzu: „Die enge Kooperation zwischen Polizei, Jugendhilfe und Justiz unter einem Dach minimiert Reibungsverluste. Sie ist in meinen Augen unabdingbar für eine adäquate und schnelle Reaktion auf die Delinquenz von Jugendlichen. Mit Blick auf den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts können den Jugendlichen durch die Einbindung der Jugendhilfe im Strafverfahren zudem frühzeitig notwendige Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen angeboten werden. So sehr ich mich allerdings über die Unterzeichnung der Vereinbarung freue, ist es traurig und unfassbar, dass der verstorbene Polizeipräsident Kollmar diesen Tag nicht miterleben kann. Er hat sich in den letzten Jahren mit Herzblut für ein Haus des Jugendrechts für Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis eingesetzt.“
 
Nachdem im Oktober 2022 bereits die Absichtserklärung zur Errichtung eines Hauses des Jugendrechts in Heidelberg unterzeichnet wurde (siehe Pressemitteilung), ist die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung für die behördenübergreifende Zusammenarbeit ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Realisierung des Hauses des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis. Durch die enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden können frühzeitige Maßnahmen ergriffen werden, um erneuten Straftaten von straffällig gewordenen Jugendlichen entgegenzuwirken und sie auf einem Weg in eine straffreie Zukunft zu unterstützen. Übergeordnetes Prinzip der Kooperation ist dabei der dem Jugendstrafrecht zugrundeliegende Erziehungsgedanke.
 
Oberbürgermeister Eckart Würzner hebt in diesem Zusammenhang hervor: „Ein Haus des Jugendrechts bietet den Vorteil kurzer Wege. Angebote der Beratung, Prävention und Vereitlung künftiger Straftaten greifen eng ineinander. Davon erwarten wir uns, schnell auf junge Menschen aufmerksam zu werden, die Grenzen überschritten haben. Das Ziel ist dann, ihre weitere Entwicklung mit geeigneten erzieherischen Maßnahmen positiv zu begleiten.“
 
„Die Entwicklung von jungen Menschen liegt uns am Herzen und wir sind in der Pflicht, sie mit geeigneten pädagogischen Maßnahmen individuell zu fördern. Mit dem neuen Haus des Jugendrechts wird die tragende Rolle der Jugendhilfe bei der Unterstützung junger Menschen und die Berücksichtigung der erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte in allen strafrechtlichen Verfahrensschritten weiter gestärkt“, so Landrat Dallinger.
 
Polizeivizepräsidentin Ulrike Schäfer stellt fest: „Durch die Einrichtung des Haus des Jugendrechts in Heidelberg bündeln wir die Ermittlungskompetenzen der Jugendsachbearbeiterinnen und Jugendsachbearbeiter an einem Ort. Nicht nur erweitern wir dadurch die bereits bestehenden Netzwerke, wir beschleunigen insbesondere die Verfahren. Dadurch werden den jungen Straftäterinnen und Straftätern unmittelbar die Konsequenzen ihres Handelns verdeutlicht. Diese einem Haus des Jugendrechts innewohnenden Vorteile waren es, die unser verstorbener Polizeipräsident Siegfried Kollmar stets betonte, sodass wir dieses Projekt in seinem Sinne weiterführen werden.“
 
Seinen Sitz wird das Haus des Jugendrechtes im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd haben. Derzeit werden Renovierungsmaßnahmen durchgeführt, um die Räumlichkeiten den jeweiligen Bedürfnissen anzupassen. Die offizielle Eröffnung soll voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgen. 


Hintergrund: Junge Menschen durchlaufen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden viele Entwicklungsschritte. Diese Zeit des Übergangs ist eine anspruchsvolle Entwicklungsphase, in der grundlegende Veränderungen stattfinden und in der Grenzen ausgetestet werden. Jugendtypisches Fehlverhalten und Verstöße gegen Gesetze sind ein Teil auf dem Weg zum Erwachsenwerden vieler junger Menschen. Das Jugendgerichtsgesetz berücksichtigt diese besondere Entwicklungszeit und stellt den Erziehungsgedanken in den Mittelpunkt.
 
Die vier vorgenannten Behörden beteiligen sich mit unterschiedlichen Aufgaben am Jugendstrafverfahren. Während Staatsanwaltschaft und Polizei in enger Zusammenarbeit in erster Linie Straftaten aufklären, verfolgen und einer Ahndung zuführen, orientiert sich die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren an den grundsätzlichen Aufgaben und Zielen der Jugendhilfe.
 
Die Jugendämter sind mit der Jugendhilfe im Strafverfahren immer dann beteiligt, wenn strafrechtlich gegen Jugendliche und Heranwachsende ermittelt wird. Hauptaufgabe ist die kontinuierliche Beratung, Begleitung und Betreuung der jungen Menschen über das gesamte Strafverfahren hinweg. Die sozialpädagogischen Fachkräfte haben dabei die Aufgabe, Kontakt aufzunehmen und die jungen Menschen sowie deren Erziehungsberechtigte zu beraten und zu prüfen, ob unterstützende pädagogische Leistungen der Jugendhilfe notwendig und geeignet sind. In die Hauptverhandlungen bringen die Mitarbeitenden ihre pädagogische Einschätzung zur Persönlichkeit, der Entwicklung und der Umwelt der Beschuldigten ein und empfehlen Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung der jungen Menschen.
 



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