Stichprobenartige Kartierung von Fauna-Flora-Habitat-Gebieten in Heidelberg
/ via Stadt Heidelberg /
In Heidelberg werden ab April bis Ende November 2024 im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen nicht flächendeckend, sondern strichprobenartig und überwiegend im Außenbereich der Heidelberger Gemarkung. Ziel der Kartierung ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen und das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.
Die Kartierenden sind von der LUBW beauftragt und führen eine entsprechende Bescheinigung mit sich. Ihnen ist es erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Allerdings nutzen sie das vorhandene Wegenetz und betreten nur offene Landschaft und Wald und keine eingezäunten Privatgärten. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzgebiete abgegrenzt.
FFH-Richtlinie
Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes Baden-Württemberg und der Europäischen Union (EU). Eine wichtige Grundlage des Naturschutzes bildet die europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie). Sie dient der Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt. Im Rahmen der Berichtspflicht zur FFH-Richtlinie müssen alle Mitgliedstaaten Daten zum Vorkommen und zur Verbreitung der FFH-Lebensraumtypen erheben und alle sechs Jahre an die EU melden.