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Die Stadt Heidelberg legt Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg im Rechtsstreit um die Sperrzeiten in der Heidelberger Kernaltstadt ein. Der VGH hatte eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen, woraufhin die Stadt Heidelberg nun Beschwerde einlegen wird. Bis zur Entscheidung über die Beschwerde werden in enger Abstimmung mit Gastronomen und Anwohnenden neue Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation in der Altstadt erarbeitet und umgesetzt. Gemäß den Urteilsgründen des VGH soll die Sperrzeit an Wochenenden und Feiertagen spätestens um 1 Uhr beginnen, während sie unter der Woche zumindest an den Nächten von Donnerstag auf Freitag um 0 Uhr starten soll. Der räumliche Geltungsbereich ist von der Stadt festzulegen. Die Stadt Heidelberg ist unter der angegebenen Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse erreichbar und bietet sichere elektronische Kommunikation sowie eine Übersicht über die Ämter der Stadtverwaltung.
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