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Die Stadt Heidelberg hat ein straßenrechtliches Auswahl- und Verteilungsverfahren für das gewerbliche Aufstellen von E-Tretrollern im Stadtgebiet initiiert. Ab sofort dürfen E-Tretroller nur noch mit einer speziellen Sondernutzungserlaubnis aufgestellt werden. Grundlage ist ein Beschluss des Gemeinderats aus November 2024, der eine Begrenzung der E-Tretroller-Unternehmen sowie eine Obergrenze für die Anzahl der Fahrzeuge festlegt.
Ziel des Verfahrens ist die Identifizierung der geeignetsten Unternehmen in Bezug auf die Schutzziele des Straßenrechts. Insgesamt können bis zu drei Unternehmen eine Erlaubnis erhalten; weitere Bewerbungen werden bis zur nächsten Genehmigungsrunde nicht akzeptiert. Das Verfahren erfolgt transparent und diskriminierungsfrei, jedoch nicht im Sinne eines formellen Vergabeverfahrens.
Interessierte Unternehmen müssen ihre Anträge bis zum 26. Januar 2026 einreichen. Informationen zur Antragstellung sind auf der Webseite der Stadt Heidelberg verfügbar. Bei Fragen können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Kontakt per E-Mail aufnehmen.
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