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Übernachtungsteuer: Buchbare Privatzimmer und Ferienwohnungen bis 31. Dezember melden

/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Seit dem 1. Oktober 2025 gilt in Heidelberg eine Übernachtungsteuer („City Tax“). Alle Beherbergungsbetriebe, die sich noch nicht beim Steueramt registriert haben, müssen dies bis zum 31. Dezember 2025 nachholen. Dies betrifft insbesondere Vermieter von Privatzimmern und Ferienwohnungen, die häufig nicht im Gewerberegister eingetragen sind.

Die Steuer beträgt 3,50 Euro pro Person und Nacht und gilt sowohl für private als auch geschäftliche Aufenthalte. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Steuer befreit. Die Abgabe wird maximal für fünf Nächte in einem Betrieb erhoben. Diese Regelung wurde am 5. Juni 2025 vom Gemeinderat beschlossen.

Weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite der Stadt Heidelberg erhältlich. Bei Fragen stehen die Kämmerei der Stadt sowie weitere Kontaktinformationen bereit.

Steuer

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