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Vegetationszeit beginnt am 1. März

/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Die Rodung von Gehölzen ist noch bis Ende Februar unter Beachtung der Baumschutzsatzung erlaubt. Ab dem 1. März beginnt die Vegetationszeit, während der das Fällen von Bäumen und das Zurückschneiden von Röhrichten verboten ist. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung von Bäumen sind jedoch erlaubt. Private Gärten sind wichtige Rückzugsgebiete für Tiere, daher wird darum gebeten, die heimische Flora und Fauna zu schützen. Bei notwendigen Baumfällungen ist eventuell eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg schützt alle Bäume innerhalb bebauter Ortsteile mit einem Stammumfang über 100 Zentimetern. Landschaftsbestandteile dürfen nur mit landschaftsschutzrechtlicher Erlaubnis beseitigt oder verändert werden. Bei Fragen zu Vegetationszeit, Baumfällungen und Artenschutz stehen Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung. Die entsprechenden Bestimmungen sind online einsehbar.
Umweltschutz

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