/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /
In Heidelberg dürfen Bürger bis Ende Februar Gehölze fällen, allerdings unter Beachtung der Baumschutzsatzung. Ab dem 1. März 2026 beginnt die Vegetationszeit, in der das Fällen und Zurückschneiden von Gehölzen verboten ist. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte, wie bei Obstbäumen, sind erlaubt. Umweltschutz ist besonders wichtig, da viele Tiere, darunter Vögel und Fledermäuse, in Gärten Rückzugsorte finden.
Für die Fällung von Bäumen, die mehr als 100 cm Stammumfang (80 cm bei Obstbäumen) haben, ist eine Genehmigung des Umweltamts notwendig. Bei Gefahrensituation kann eine Ausnahmegenehmigung für den Artenschutz erforderlich sein. Wer Landschaftselemente wie Bäume oder Sträucher entfernen möchte, benötigt ebenfalls eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde. Anfragen zu Baumschutz, Baumfällungen und Artenschutz können telefonisch an die zuständigen Stellen gerichtet werden. Weitere Informationen sind online verfügbar.
Naturschutz
