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Verbrennen von Grünschnitt verboten

/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Mit dem Beginn der Gartensaison weist das Ordnungsamt der Stadt Heidelberg darauf hin, dass das Verbrennen von Grünschnitt streng verboten ist. Laut dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Pflanzenabfallverordnung in Baden-Württemberg müssen pflanzliche Abfälle, die in der Landwirtschaft oder im Gartenbau anfallen, ordnungsgemäß entsorgt werden. Zulässige Entsorgungsmethoden sind unter anderem das Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen, Kompostieren oder die Abgabe über die städtische Abfallwirtschaft.

Verstößt jemand gegen dieses Verbot, kann ein Ordnungsgeld sowie Kosten für einen möglichen Feuerwehreinsatz entstehen. Bürgerinnen und Bürger, die weitere Informationen oder Antworten auf spezifische Fragen benötigen, können sich per E-Mail an gruenschnitt@heidelberg.de wenden.

Die Stadt Heidelberg ist unter der Adresse Marktplatz 10, 69117 Heidelberg erreichbar. Zusätzlich stehen Telefon- und Faxnummern zur Verfügung. Informationen über die Ämter der Stadtverwaltung sind ebenfalls online zugänglich.

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