Vorhabenliste: Bebauungsplan Altstadt „Villenanlagen oberhalb des Schlosses“ und Veränderungssperre
/ via vorhabenliste der stadt heidelberg /
Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Okt 2023 / Version: 4
Das Plangebiet befindet sich auf dem Schlossberg der historischen Altstadt Heidelbergs. Der Naturhaushalt und das Stadtbild haben an dieser Stelle eine herausragende Bedeutung für die Stadt Heidelberg. Charakteristisch für den Planungsraum sind große Grundstücke mit einer villenartigen Bebauung, die mit dem Wald verschmilzt und eine zurückhaltende Kulisse für das Schloss bildet. Dieser Charakter der bestehenden Strukturen soll planungsrechtlich gesichert und vor ortsbilduntypischen Änderungen geschützt werden.
Zur Sicherung der Planungsziele bis zur Fertigstellung des Bebauungsplans wurde eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 bis 16 BauGB erlassen.
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Der Aufstellungsbeschluss sowie die Veränderungssperre wurden am 14. Oktober 2021 vom Gemeinderat beschlossen. Zur Sicherung der Planungsziele wurde die Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert.
Aktueller Bearbeitungsstand
Aktueller Bearbeitungsstand
Aktuell wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt und im Anschluss der Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Die Erstellung erforderlicher Untersuchungen und Gutachten wird vorbereitet.
Kosten soweit bezifferbar
Kosten soweit bezifferbar
Die Kosten betragen circa 27.000 Euro für die Erstellung erforderlicher Untersuchungen und Gutachten.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
Der Gremienlauf für die Einbringung des Offenlagebeschlusses und die Offenlage der Planunterlagen soll in 2024 erfolgen.
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Stadtplanung/Stadtentwicklung
Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung
Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung
Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Bürgerbeteiligung erfolgt im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens.
Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015
Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015
- Einzigartigkeit von Stadt- und Landschaftsraum sowie historisches Erbe der Stadt(teile) bewahren
- Erhaltenswerte kleinräumige städtebauliche Qualitäten respektieren
Weitere Informationen finden Sie unter www.heidelberg.de, oft gesucht, Gremieninfo, Recherche: 0187/2021/BV.
„Der Gremienlauf für die Einbringung des Offenlagebeschlusses und die Offenlage der Planunterlagen soll in 2024 erfolgen“. Und? Ist die Offenlage mittlerweile erfolgt? Wenn ja, warum wird hier nicht darüber informiert?
Diese scheibchenweise Informationspolitik lässt für die angestrebte „Bürgerbeteiligung“ nichts Gutes erwarten – ganz abgesehen davon, dass ich für den Rückbau erst mal schwarz sehe. Das Ding wird also noch ein paar Jahre vor sich hin gammeln, die in Boden und Grundwasser eingebrachten Kontaminierungen bleiben erst einmal wo sie sind, und die illegal gefällten Bäume werden (nach Rückbau) auf absehbare Zeit erst einmal nicht wieder neu gepflanzt. Cuo bono?