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Vorhabenliste: Ersatzneubau Ziegelhäuser Brücke

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Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jun 2023 / Version: 2

Der Ersatzneubau der vorhandenen Brücke ist wegen des Alters, des schlechten baulichen Zustandes und der mangelhaften Tragfähigkeit zwingend notwendig. Da der zukünftige Brückenquerschnitt die Anschlussbereiche in Schlierbach und Ziegelhausen beeinflusst, werden diese ebenfalls neu geplant.

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt

Der Bezirksbeiräte Ziegelhausen und Schlierbach und wurden am 15. beziehungsweise 21. Juli 2921 eingebunden und der Gemeinderat entscheidet am 14.10.2021 über das Vorhaben.

Aktueller Bearbeitungsstand

Aktueller Bearbeitungsstand

Im Rahmen der Beschlussvorlage 0152/2021/BV werden Querschnittsvarianten für die Ziegelhäuser Brücke, Planungsvarianten für die Anschlussbereiche Schlierbach und Ziegelhausen sowie das weitere Vorgehen der Gesamtmaßnahme vorgestellt.

Kosten soweit bezifferbar

Kosten soweit bezifferbar

Das Tiefbauamt hat für das Haushaltsjahr 2021 250.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Millionen Euro eingestellt. Für 2022 sind Planungsmittel von 500.000 Euro und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Danach sind höhere Beträge (4-5 Millionen Euro) für die Planungen vorzusehen. Die Finanzierung des Bauwerks wird voraussichtlich frühestens ab 2028 in den Haushalt aufgenommen werden können. Die Gesamtkosten stehen nach Abschluss der Detailplanungen fest. Dann wird die Maßnahmengenehmigung den gemeinderätlichen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Ob und in welcher Höhe Fördermittel zu erwarten sind, wird mit dem Regierungspräsidium im Detail abgestimmt.

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte

Der Beschluss zur Querschnittsaufteilung ist Basis für die anschließende Brückenplanung in Planungsphase 2. Angestrebter Baubeginn ist im Jahr 2028.

Schlierbach, Ziegelhausen, Gesamtstädtisch

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Schwerpunktmäßig betroffene Themen

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung

Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Eine Information der Interessierten hat am 13.07.2021 stattgefunden, eine weitere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt im Rahmen des Planungsverfahrens.

Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015

Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015

  1. Ausbau und Verbesserung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur

Quelle

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