Vorhabenliste: Konversion – Bebauungsplan Südstadt; Sickingenplatz und Mark Twain Village West
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Letzte Aktualisierung dieses Eintrages: Jan 2021 / Version: 8
Für die Flächen Sickingenplatz und Mark-Twain-Village West wurde eine konkurrierende Mehrfachbeauftragung durchgeführt, das heißt eine Beauftragung mehrerer Büros, zur Erreichung eines städtebaulichen Entwurfs. Die Vertiefung des städtebaulichen Entwurfes dient nun als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanes für diese Teilflächen.
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Politischer Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Der Gemeinderat beschloss am 14.03.2013 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans „Südstadt – Mark Twain Village“ für das gesamte Plangebiet in der Südstadt. Der auf dem Nutzungskonzept aufbauende, am 10.04.2014 durch den Gemeinderat beschlossene “Masterplan Südstadt" sah vor, die Flächen in Teilbereichen weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat hat am 28.06.2018 das Ergebnis der Jury zur Mehrfachbeauftragung für die beiden Teilbereiche bestätigt. Die städtebaulichen Entwürfe wurden weiter vertieft und auf deren Grundlage der Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, zu dem die Öffentlichkeit frühzeitig vom 18.03. bis 12.04.2019 beteiligt wurde.
Aktueller Bearbeitungsstand
Aktueller Bearbeitungsstand
Der städtebauliche Entwurf wurde auf Basis der Ergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange weiter konkretisiert und der Bebauungsplanentwurf erarbeitet.
Kosten soweit bezifferbar
Kosten soweit bezifferbar
Die Auftragssumme zur Mehrfachbeauftragung beträgt circa 100.000 Euro. Die Kosten des konkretisierenden Verfahrens werden sich voraussichtlich auf 150.000 Euro belaufen.
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
Geplanter Zeitpunkt der Umsetzung / Nächste Schritte
Der Bebauungsplanentwurf wird dem Gemeinderat voraussichtlich am 18.03.2021 zur Beschlussfassung über die Offenlage vorgelegt und anschließend öffenlich ausgelegt, sowie die Träger öffentlicher Belange erarbeitet.
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Schwerpunktmäßig betroffene Themen
Bauen/Wohnen – Stadtplanung/Stadtentwicklung
Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung
Bürgerbeteiligung / Kinder- und Jugendbeteiligung
Bürgerbeteiligung bereits vorgesehen? Ja
Erläuterungen: Die Bürgerschaft wurde im Rahmen des dialogischen Planungsprozesses mehrfach im Verfahren beteiligt. Nun erfolgt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Ziele des Stadtentwicklungsplans 2015
Ziele des Stadtentwick-lungsplans 2015
- Wohnraum für alle, 8-10.000 Wohnungen mehr
- Bauland sparsam verwenden, Innen- vor Außenentwicklung
- Flächenverbrauch senken, Flächen effektiv nutzen
vertiefende Informationen finden Sie unter www.heidelberg.de, Gemeinderat online, Datenbanksuche: 0361/2017/BV.