Wirtschaft appelliert an Stadt und Veranstalter
/ via ihk rhein-neckar /
Manfred Schnabel, Präsident der IHK Rhein-Neckar:
Die Versammlungsfreiheit ist ein wichtiges Grundrecht, das wir alle respektieren. Aber bei allen Grundrechten gilt: Grenzen sind erreicht, wenn andere Grundrechte berührt sind. Die Häufung von Demonstrationen und ihr Charakter halten Menschen davon ab, sich in der City aufzuhalten und in Folge beeinträchtigen sie die Geschäftstätigkeit von Innenstadtunternehmen. Verwaltung, Politik und Veranstalter tragen hier eine große Verantwortung, derer sie sich bewusst sein sollten. So sollte die Verwaltung bei Planung und Abstimmung sorgfältig vorgehen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um Wirtschaft und Leben in der Innenstadt möglichst wenig zu beeinträchtigen. Auch die Veranstalter sind gefordert. So können sie beispielsweise bei Zeitpunkt, bei Charakter der Kundgebung oder bei der Routenführung die Belange der Betriebe und Menschen in der Innenstadt berücksichtigen. Das wäre ihren Anliegen sogar dienlich.
Hendrik Hoffmann, Vizepräsident des Handelsverbands Nordbaden e. V.:
Die Kundschaft muss die Innenstadt erreichen können, ohne sich tagesaktuell informieren zu müssen, welche Straßen demonstrationsbedingt gerade gesperrt sind. Mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft ist eine klare Perspektive notwendig. Wir brauchen ein gesundes Maß an Anzahl und Ausmaß der Demonstrationen, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, erfolgreich ihren Geschäften nachzugehen.
Lutz Pauels, 1. Vorsitzender der Werbegemeinschaft Mannheim City e. V.:
Die regelmäßigen Events in der Innenstadt stärken nicht nur die Wirtschaft, sondern zahlen auch positiv auf das Image der Stadt ein. Die vielen Demonstrationen und Veranstaltungen verbunden mit Sperrungen indes konterkarieren diese Ziele. Die Stadt sollte ihre Spielräume bei Anmeldung von Kundgebungen voll ausschöpfen, um einen Stillstand in der City zu vermeiden. Wir wünschen eine bessere und frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen der Stadt Mannheim.