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Gewalthilfegesetz: Brief an die Regierenden der Länder – Der Paritätische

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/ via der paritätische /

Der Bundestag hat am 31. Januar 2025 den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gewalthilfegesetz würde erstmals bundesgesetzlich sicherstellen, dass gewaltbetroffene Frauen bundesweit einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Nun bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrats, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Hierfür muss es das Gesetz noch kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundesrats schaffen. Eine Entscheidung im Laufe der kommenden Woche wird erwartet.

Der Brief an die Regierenden der Bundesländer im Wortlaut:

Sehr geehrte Regierende der Bundesländer,
sehr geehrte Vertretungen der Länder beim Bund,

am 31. Januar wurde im Bundestag eine historische Entscheidung getroffen: ein umfassender Gewaltschutz für Frauen und ihre Kinder ist seinem Ziel durch Zustimmung einer Mehrheit der Bundestagsabgeordneten einen Schritt nähergekommen.

Die letzte Hürde steht dem Gewalthilfegesetz nun im Bundesrat bevor. Dort werden Sie darüber entscheiden, ob Betroffene von Gewalt überall in Deutschland bedarfsgerechte Unterstützungsangebote wahrnehmen werden können.

Frauen- und Menschenrechtsverbände, Parlamentarier*innen, Betroffene und solidarische Personen haben die Entscheidung des Bundestags gefeiert. Nachdem jahrelang Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam dieses Gesetz verfasst und zuletzt in harten Verhandlungen einen Kompromiss gefunden haben, hoffen wir nun auf eine klare Haltung für einen guten Gewaltschutz von Ihnen.

Bei der Anhörung im Familienausschuss am 27. Januar wurde einmal mehr klar, dass dieses Gesetz die Länder und Kommunen vor große Herausforderungen stellt. In der Folge wurde das Datum, zu dem der Rechtsanspruch auf Gewaltschutz in Kraft tritt, um zwei Jahre verschoben. Eine weitere Verzögerung darf es nicht geben. Ein Scheitern des Gesetzesvorhabens würde bedeuten, dass Gewaltbetroffene weiterhin keinen sicheren Zugang zu Schutz und Beratung erhalten.

Deutschland ist der Umsetzung der Istanbul Konvention mit diesem Gesetz so nah gekommen, wie noch nie. Stimmen Sie dem Gesetz so schnell wie möglich zu, um Frauen und ihren Kindern den Schutz zu garantieren, den der Bund, die Länder und die Kommunen ihnen garantieren müssen.

Unterzeichnende Organisationen (06.02.2025)

BAG Forsa Bundesarbeitsgemeinschaft Feministischer Organisationen gegen Sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen e.V.

BAG kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen

BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

BIG e.V. Bei häuslicher Gewalt – Hilfe für Frauen und ihre Kinder

BPW Germany Business and Professional Women – Germany e.V.

Bundesfachverband Feministische Selbstbehauptung und Selbstverteidigung BV FeSt e.V.

Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.V.

bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe Frauen gegen Gewalt e.V.

Deutscher Frauenrat

Deutscher Gewerkschaftsbund DGB

Deutscher LandFrauenverband (dlv)

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

djb Deutscher Juristinnenbund

Forum Menschenrechte

Frauenhauskoordinierung e.V.

Gewaltfrei in die Zukunft e.V.

JUMEN e.V. Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland

KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.

One Billion Rising München e.V.

Ragazza e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

UN Women Deutschland

Weibernetz e.V. Politische Interessenvertretung behinderter Frauen

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Zonta International Germany

Quelle

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