Stadt Heidelberg informiert: Änderung bei der Landesbauordnung
/ via Stadt Heidelberg /
Landesregierung schränkt Anhörung von Nachbarn bei Baugenehmigungsverfahren stark ein
Das Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg informiert über eine wichtige Änderung der Landesbauordnung, die am 25. November 2023 in Kraft getreten ist: Bisher hat die Baurechtsbehörde die Eigentümer von an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücken parallel zur Anhörung von Fachstellen über ein Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt. Die Nachbarn hatten dann vier Wochen Zeit, Einwendungen zu erheben. Aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung schränkt die Landesregierung die Anhörung von Nachbarn im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren weitgehend ein. Künftig werden die Eigentümer von an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücken nur noch über ein Bauvorhaben benachrichtigt, wenn eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften erteilt werden soll.
Das bedeutet, dass es die Regel darstellt, dass Angrenzer vor Erteilung der Baugenehmigung von der Baurechtsbehörde nicht mehr angehört werden und auch keine Einwendungen erheben können. Angrenzer und sonstige Nachbaren, deren öffentlich-rechtlich geschützte Belange durch das Bauvorhaben berührt sein können, erhalten künftig erst mit Zustellung der Baugenehmigung von Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück Kenntnis. Sie haben dann einen Monat Zeit, sich über das Bauvorhaben zu informieren und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Ergänzend: Informationen zu baurechtlichen Themen gibt es auf der städtischen Internetseite.