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Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel

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/ via ihk rhein-neckar /

BVerG-Urteil zum Soli

Statement von IHK-Präsident Manfred Schnabel

Mannheim, 26. März 2025. Der Solidaritätszuschlag in seiner jetzigen Form ist hauptsächlich eine Unternehmenssteuer. Seit der teilweisen Aufhebung sind es vor allem die Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften, die den Soli noch zahlen. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts wäre es daher gut gewesen, wenn die Steuer gefallen wäre. Denn wir sind im internationalen Vergleich Hochsteuerland für Unternehmen. Die zukünftige Bundesregierung ist daher aufgefordert, dringend die Unternehmenssteuer in Richtung 25 Prozent zu reduzieren. Das würde auch mehr Freiräume für Investitionen eröffnen.
Kritisch ist anzumerken, dass die Geschichte des Solidaritätszuschlags bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern den Vertrauensverlust in die Politik verstärkt hat. Zusagen und Versprechen werden nicht eingehalten, die einseitige Belastung von Unternehmen interpretieren viele als mangelnde Wertschätzung.

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