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Forderungspapier: Gesamtprogramm Sprache – Der Paritätische

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/ via der paritätische /

Der Paritätische Gesamtverband fordert mit einem breiten Bündnis von Verbänden, darunter DGB, Verdi und Volkshochschulen, eine bedarfsgerechte Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache. Die drastischen Mittelkürzungen im Haushaltsentwurf 2025 gefährden nicht nur die Fortführung von Integrations- und Berufssprachkursen, sondern auch die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe hunderttausender Zugewanderter.

Ohne ausreichende Finanzierung können weniger als die Hälfte der benötigten Kurse stattfinden, wodurch Fachkräftemangel und soziale Ausgrenzung weiter verschärft werden. Gemeinsam setzen wir uns für eine nachhaltige Finanzierung ein – für Integration, Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt!

Deutschland steht vor der erheblichen Herausforderung eines zunehmenden Fachkräftemangels, der durch den demografischen Wandel verstärkt wird. Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zufolge könnten bis 2035 bis zu sieben Millionen Arbeitskräfte fehlen. Diese Entwicklung bedroht die wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Bereits heute sind zahlreiche offene Stellen ohne die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte nicht mehr zu besetzen. Der Beschäftigungszuwachs im Jahr 2023 resultierte ausschließlich aus der Integration internationaler Arbeits- und Fachkräfte.

Deutschland hat sich mit rund 14 Millionen Zugewanderten seit 1950 zur zweitgrößten Einwanderungsnation innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt. Seit 2022 kamen über eine Million vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine sowie etwa 600.000 Asylsuchende hinzu.

Die bisherigen Erfolge in der Integration von Zugewanderten zeigen sich unter anderem in einer Erwerbstätigenquote von 70 Prozent, die Deutschland im internationalen Vergleich positiv hervorhebt. Integrations- und Berufssprachkurse sind zentrale Instrumente zur gesellschaftlichen Integration und beruflichen Eingliederung. Eine entsprechend hohe Bedeutung haben die Integrations- und Berufssprachkurse im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache der Bundesregierung daher nicht nur in bildungs-, sondern auch in gesellschafts- wie arbeitsmarktpolitischer Hinsicht.

Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) hat gemeinsam mit einem internationalen Forschungsteam eine Studie dazu durchgeführt, ob eine Ad-hoc-Sprachausbildung die wirtschaftliche Integration von Flüchtlingen verbessert. Die Studie führte zu dem Ergebnis, dass Kurzkurse im Gegensatz zu Integrationskursen keine nachhaltige Wirkung bei der beruflichen Integration erzielen.

Dass eine schnelle berufliche Integration basierend auf erfolgreichen Sprachkursen auch der Kriminalität zugewanderter Menschen vorbeugt, unterstreicht das ifo Institut in einer aktuellen Analyse. Gleichzeitig betont die Studie, dass nicht höhere Migrantenzahlen selbst, sondern vor allem ortspezifische Faktoren wie ihre Konzentration in Ballungsräumen mit hoher Kriminalitätsdichte entscheidend sind. In Verbindung mit der schnellen Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sind nachhaltige Kursangebote ein Schlüsselfaktor.

Die im Haushaltsentwurf 2025 vorgesehenen Mittelkürzungen für das Gesamtprogramm Sprache (GPS) gefährden die Fortführung dieser Maßnahmen. Bereits 2024 konnte der Bedarf an Sprachkursen nicht gedeckt werden. Für 2025 ist die Finanzierungssituation noch prekärer: Für erwartete 326.000 Teilnehmende in Integrationskursen wurden lediglich 500 Millionen Euro eingeplant – das reicht nicht einmal für 147.000 Personen. Trotz der am 29. Januar beschlossenen zusätzlichen Mittel bleibt die Situation der Integrationssprachkurse (IK) angespannt, da die Finanzierung nur bis Ende Juni sichergestellt ist. Auch bei den Berufssprachkursen (BSK) bestehen Finanzierungslücken – nur etwa 30 Prozent der notwendigen neuen Kurse können finanziert werden.

Die vorläufige Haushaltsführung verkompliziert diese prekäre Situation. Hinsichtlich der Integrationskurse haben die Bundesministerin des Innern und für Heimat (BMI) und der Bundesminister für Finanzen (BMF) bereits verabredet, erforderlichenfalls notwendige Mehrbedarfe für 2025 auch während einer vorläufigen Haushaltsführung unter Wahrung der Rechte des Haushaltsgesetzgebers zu decken. Die Integrationskurse des Bundes bleiben teilweise erhalten, werden aber mit stark reduziertem Kursangebot durchgeführt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAF) und das BMF haben sich darauf geeinigt, dass die Berufssprachkurse auch im Jahr 2025 fortgeführt werden und die Finanzierung bestimmter priorisierter Berufssprachkurse erforderlichenfalls im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe auch während einer vorläufigen Haushaltsführung gesichert wird. Dafür wird das Kursangebot auf arbeitsplatzbezogene Kurse und einen größeren Teil der B2-Kurse priorisiert sowie effizienzsteigernde Maßnahmen umgesetzt. Die Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung stecken dabei Grenzen ab, die temporäre Einschränkungen und teilweise Priorisierung erforderlich machen. Die gravierenden Folgen zeichnen sich bereits jetzt deutlich ab.

  • eine auskömmliche Finanzierung des Gesamtprogramms Sprache!

  • eine Erhöhung des Kostenerstattungssatzes, grundlegende Verwaltungsvereinfachungen und eine verlässliche Einhaltung des Zahlungsziels für durchgeführte Kurse von 30 Tagen!

  • Planungssicherheit für Sprachkursträger und Lehrkräfte!

  • wettbewerbsfähige Einkommen und Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau der Lehrkräfte entsprechen!

  • zusätzliche Mittel zur digitalen Qualifizierung von Lehrkräften sowie Ausstattung der Träger!

  • einen Anspruch auf adäquate Sprachförderung für alle Zugewanderten!

  • mehr Gestaltungsspielraum für Träger und Lehrkräfte, um den Lernweg der Teilnehmenden flexibler und individueller zu gestalten – auch mit digitalen Lernsettings!

 

Das vollständige Forderungspapier zum Gesamtprogramm Sprache können Sie auf der rechten Seite herunterladen.

 

Quelle

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