POL-MA: Heidelberg: 22-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in Untersuchungshaft
/ via polizeibericht hd /
Heidelberg (ots)
Bereits am 24.04.2025 war ein 22-Jähriger in einem Heidelberger Geschäft beim Diebstahl eines Parfüms ertappt worden und wurde am Folgetag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg durch das Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Nur einen Tag später wurde der Täter erneut auffällig, als er – dieses Mal in Mannheim – hochwertige Bekleidung entwendete und nach Entdeckung der Tat den dortigen Ladendetektiv körperlich angriff. Am 28.04.2025 wurde der Beschuldigte wiederum in Heidelberg beim Diebstahl von Parfüm erwischt und durch die Polizei festgenommen. Daraufhin erließ die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg am 29.04.2025 auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg beabsichtigt nunmehr, die bisherigen Fälle zusammenzuführen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Mitte dauern weiter an.