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Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Rechtswidrigkeit von Zurückweisungen an deutschen Grenzen – Folge sind rechte Hetze gegen Gericht und Unterstützer*innen – Der Paritätische

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/ via der paritätische /

Hauptgeschäftsführer Joachim Rock erklärt hierzu: „Wer Geflüchtete unterstützt, solidarisch ist und Menschenrechte verwirklichen hilft, handelt vorbildlich. Die derzeitige Hetze gegen dieses Engagement vergiftet das gesellschaftliche Klima. Dem stellen wir uns gemeinsam entgegen.”

Der Paritätische Gesamtverband geht wie viele andere schon länger von der Rechtswidrigkeit der Zurückweisungen Asylsuchender an den deutschen Grenzen aus. Das Berliner Verwaltungsgericht hat dies nun am vergangenen Montag bestätigt und die Bundesregierung im Fall von drei somalischen Asylsuchenden dazu verpflichtet, diese einreisen zu lassen und im Rahmen eines sog. Dublin-III-Verfahrens festzustellen, welcher EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist.

Das Gericht hat dabei sehr deutlich gemacht, dass der Vorrang des Europarechts gilt und damit die sog. Dublin-III-Verordnung, die die Zuständigkeit für Asylverfahren regelt, Anwendung finden muss.  Der Grund für die Einführung der Dublin-Regelungen war und ist, dass es keine sog. „Refugees in Orbit“ geben soll, bei denen kein Staat die Zuständigkeit übernimmt, sondern stets die Zuständigkeit eines anderen Staates positiv begründet werden muss, bevor ein Asylsuchender auf die Schutzgewährung durch einen anderen Mitgliedstaat verwiesen werden kann. Das Gericht hat weiterhin klargestellt, dass keine sog. Notlage existiert, auf die sich die neue Bundesregierung berufen hatte, um die Zurückweisungen zu rechtfertigen.

Die Einstweilige Anordnung, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung einer Kammer (statt eine*r Einzelrichter*in) übertragen wurde, beinhaltet weitreichende rechtliche Aussagen zur Rechtslage, die weit über den Einzelfall hinaus relevant sind.

Die Zurückweisungen Asylsuchender an den Grenzen müssen vor diesem Hintergrund sofort beendet werden. Sie sind nicht nur rechtswidrig, sondern vor allem unmenschlich, wie der vorliegende Fall besonders deutlich macht: denn von der Zurückweisung betroffen war auch ein 16jähriges Mädchen in kritischem Gesundheitszustand, welches selbst auf Grundlage der Weisung des Innenministeriums überhaupt nicht hätte zurückgewiesen werden dürfen.

Unbedingt aufhören muss aber auch die Hetze gegenüber denjenigen, die Geflüchtete unterstützen!

Quelle

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