Information für Heidelberg

Vor einem Umzug frühzeitig den Stromanbieter informieren

0 9

/ via swh /

Neue gesetzliche Regelung seit 6. Juni, rückwirkende An- und Abmeldung nicht mehr möglich 

Seit dem 6. Juni haben sich gesetzliche Fristen und Prozesse auf dem Energiemarkt geändert: Durch einen beschleunigten Datenaustausch zwischen Energieversorger und Netzbetreiber können nun Vertragsabschlüsse und Umzugsmeldungen für Strom werktags bereits innerhalb von 24 Stunden umgesetzt werden. Bei Umzügen erfordert das allerdings eine rechtzeitige und vorherige Meldung. Denn gleichzeitig sind An-, Ab- und Umzugsmeldungen nicht mehr rückwirkend möglich. 

Die neue 24-Stunden-Regelung für Stromverträge bezieht sich in erster Linie auf den Zeitraum der technischen Abwicklung. Damit ein Vertragsabschluss oder Umzug zuverlässig zum gewünschten Datum erfolgen kann, sollte die Mitteilung digital erfolgen – so bieten beispielsweise die Stadtwerke Heidelberg die Möglichkeit, Umzüge auf der Website oder über ihr Kundenportal zu melden. Ein klarer Vorteil: Der Kunde kann seine Umzugsmeldung ohne Wartezeiten und rund um die Uhr in wenigen Schritten abgeben.

Im Kundenportal geht es sogar noch schneller: Dort sind bereits alle Details zum aktuellen Vertrag hinterlegt, sodass nur noch die neue Anschrift mit Zählernummer und das gewünschte Umzugsdatum eingegeben werden müssen. Für eine reibungslose Umsetzung und fristgerechte Belieferung empfehlen die Stadtwerke Heidelberg, den Umzug bereits 14 Tage im Voraus mitzuteilen. Auch neue Verträge können über die Website abgeschlossen werden, hier sind trotz der neuen Regelung die Kündigungsfristen des aktuellen Vertrags zu beachten.

Wird ein Einzug nicht vorzeitig beim Stromversorger angemeldet, können höhere Kosten entstehen, da ab dem Zeitpunkt des Stromverbrauchs ein Grundversorgungsvertrag besteht. Dies kann vermieden werden, indem frühzeitig ein passender Tarif gewählt wird.

Bei einem Auszug verhält es sich ähnlich: Wird dieser nicht fristgerecht gemeldet, endet der Vertrag nicht automatisch mit dem Umzug. In diesem Fall bleiben Mieterinnen und Mieter weiterhin für den Stromverbrauch an ihrer alten Anschrift verantwortlich.

Die Stadtwerke Heidelberg empfehlen daher auch Hausverwaltungen sowie Eigentümerinnen und Eigentümern, die Mieterinnen und Mieter frühzeitig über die neue Regelung zu informieren.



Quelle

Immer Informiert! Infomail abonnieren!

Liste(n) auswählen:

Jede Liste wird als separate Infomail versendet.

Wir senden keinen Spam und keine Werbung! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Das könnte dir auch gefallen
0 0 Abstimmungen
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest

0 Comments
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments

This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish. Accept Read More

0
Hinterlasse gerne deinen Kommentarx