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Übernachtungsteuer: Betriebe sind bis 31. Dezember an die Stadt zu melden

/ via Stadt Heidelberg / zusammengefasst von chat gpt /

Ab dem 1. Oktober 2025 gilt in Heidelberg eine Übernachtungsteuer („City Tax“), die von allen Beherbergungsbetrieben, einschließlich Privatzimmern und Ferienwohnungen, erhoben wird. Diese Betriebe müssen sich bis zum 31. Dezember 2025 bei der Steuerabteilung der Stadt anmelden. Die Steuer beträgt 3,50 Euro pro Person und Nacht, wobei Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre von der Abgabe befreit sind. Die Erhebung der Steuer soll sicherstellen, dass Touristen zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur beitragen, die für die Stadt erhebliche Kosten verursacht. Die Steuer wird für maximal fünf ununterbrochene Nächte im gleichen Betrieb erhoben und von den Beherbergungsbetrieben direkt beim Gast eingezogen. Bei Fragen stehen die Kämmerei der Stadt Heidelberg sowie verschiedene Kontaktadressen zur Verfügung. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadt erhältlich.

Steuer

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